Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) „Der GKV fehlen mindestens 14.000.000.000 Euro“
Deutschlands Krankenkassen sollen ihre Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,3 Prozent auch im nächsten Jahr möglichst stabil halten. Daher sollen sie eine zusätzliche Milliardenspritze vom Bund erhalten. Eine entsprechende Verordnung hat das geschäftsführende Kabinett am Mittwoch verabschiedet. Demnach steigt der Zuschuss für 2022 um weitere 7 Milliarden Euro auf insgesamt 28,5 Milliarden Euro, wenn auch der Bundestag dem zustimmt.


Die betroffenen Kassen begrüßten den aktuellen Sonderzuschuss, fordern nun aber auch grundsätzliche Entscheidungen. Denn die Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssten auch über das Jahr 2022 hinaus gesichert werden, fordert Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes: „Es ist gut, dass die zusätzliche Aufstockung der Finanzmittel aus dem Bundeshaushalt jetzt noch kurzfristig auf den Weg gebracht wurde.“
„Aber wir wissen auch, dass der GKV im Jahr 2023 erneut mindestens 14 Milliarden Euro fehlen werden, die man über zusätzliche Bundesmittel und Einsparungen gegenfinanzieren muss“, so Litsch weiter. Hierfür seien allerdings weitere Sofortmaßnahmen notwendig. Dazu zählten beispielsweise ein „verlässlicher Bundesbeitrag aus Steuermitteln ab 2023 sowie eine deutliche Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge für ALG-II-Beziehende“.
„Bundeszuschuss wird schleichend entwertet“

Denn mit deutlich zu niedrigen Beiträgen für die Empfänger des Arbeitslosengeldes entlaste sich der Bund jährlich um mehr als 10 Milliarden Euro auf Kosten der Beitragszahler, kritisiert auch Doris Pfeiffer gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Zudem müsse der Zuschuss für versicherungsfremde Leistungen mitwachsen, so die Chefin des GKV-Spitzenverbands. „Wenn bei steigenden Ausgaben der Bundeszuschuss eingefroren ist, wird er schleichend Jahr für Jahr entwertet.“
„Auch auf der Ausgabenseite brauchen wir dringend Entlastung“, ergänzt AOK-Chef Litsch. „Angemessen wäre etwa die Absenkung der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent für alle GKV-Leistungsbereiche, in denen eine Mehrwertsteuerpflicht besteht. Eine weitere sinnvolle Maßnahme ist die Anhebung des Herstellerrabatts für patentgeschützte Arzneimittel auf 16 Prozent bei Beibehaltung der Regelungen zum Preismoratorium“, nennt er als konkrete Beispiele.
Denn Jahr für Jahr zahlten Versicherte und Arbeitgeber allein für 2022 schätzungsweise 9 Milliarden Euro an Mehrwertsteuer für Arzneimittel in den Bundesetat ein, sagte Pfeiffer der DPA. Bereits der ermäßigte Steuersatz würde die GDV um knapp 6 Milliarden Euro entlasten. Es sei „nicht nachvollziehbar, dass für Austern, Schnittblumen und Ölgemälde lediglich der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent fällig wird, für Krebsmedikamente und Blutdrucksenker dagegen mit 19 Prozent mehr als doppelt so hohe Steuern.“