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Aktualisiert am 04.10.2016 - 18:41 Uhrin AltersvorsorgeLesedauer: 7 Minuten

Der goldene Handschlag Wie sich eine Abfindung steuerlich gestalten lässt

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Der goldene Neuanfang

Nach dem Ausscheiden hat sich auf einen Schlag das ganze Leben geändert. Das kostet Kraft, birgt aber auch viele Chancen – nicht nur für sich selbst, sondern auch beruflich. Es ist Zeit für eine neue Perspektive und neue Herausforderungen. Auch bei Überlegungen dieser Art kann Einfluss auf die steuerliche Last genommen werden.



  1. Einmalzahlung für die Rürup-Rente

    Vielleicht ist es sinnvoll einen Vertrag zum Aufbau einer Basisrente einzugehen. Die Rürup-Rente ist eine private kapitalgedeckte Rentenversicherung, in die Verheiratete pro Jahr 40.000 Euro steuerbegünstigt für die Altersvorsorge anlegen können (Ledige: 20.000 Euro).

    Diese Altersvorsorgeaufwendungen können im Jahr 2010 zu 70 Prozent als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Dieser Anteil steigt jährlich um zwei Prozentpunkte, bis 100 Prozent im Jahr 2025 erreicht sind.

  2. Werbungskosten vorziehen

    Interessant wäre eventuell auch eine Weiterbildung, wenn man sich beruflich neu orientieren möchte. Die Aufwendungen hierfür mindern das steuerpflichtige Einkommen.

  3. Sonderausgaben steigern und die Hebelwirkung der Fünftelregelung nutzen

    Die Unterstützung gemeinnütziger Einrichtungen lohnt sich nicht nur für die selbige. Auch diese Spende mindert die Steuerlast.

  4. Fluchtklausel vereinbaren

    Diese Klausel im Aufhebungsvertrag gibt dem Arbeitnehmer das Recht, das Arbeitsverhältnis bereits vor dem regulären Vertragsende auf eigenen Wunsch zu beenden. Die Entschädigung seitens des Arbeitgebers ist die Erhöhung der Abfindung um den Betrag des nicht zu bezahlenden Gehalts.

    In steuerlicher Hinsicht bedeutet das, dass ein Teil des laufenden Lohns in eine steuerbegünstigte Abfindung umgewandelt wird. Hinsichtlich der Gestaltung und der Risiken sollte jedoch fachlicher Rat eingeholt werden.

  5. Sabbatical einlegen und sinnvoll gestalten

    Dem Begriff „Entschleunigung“ begegnet man häufig, meist aber nicht, weil man sich selbst darum kümmert. Jetzt wäre eventuell der richtige Zeitpunkt, ein persönliches Projekt umzusetzen. Ein längerfristiges ehrenamtliches Engagement bei einem Non-Profit-Programm oder der Ausbau des Hauses.

    Wer ein Sabbatjahr nimmt, greift kann auf das sogenannte Zeitwertkonto zurückgreifen. Weil die Gutschriften in der Sparphase steuer- und sozialabgabenfrei sind, kann man damit die Lohnsteuer in die Zukunft verlagern.

  6. Kapitalgesellschaft – Kontrolle über den Zufluss von Einkünften und Darlehensgestaltung

    Die Gründung einer Kapitalgesellschaft (GmbH, Unternehmergesellschaft) und die Abwicklung der künftigen Aktivitäten über diese Gesellschaft sind auch eine Option.


Hier muss grundsätzlich nur das versteuert werden, was nach dem Zuflussprinzip erhalten wurde. Bekommt man also kein Gehalt, mindert sich das steuerpflichtige Einkommen. Zwischenzeitlich könnte man von einem Darlehen der Gesellschaft leben, später eine Gewinnausschüttung vornehmen und diese mit seinem Darlehen verrechnen. Auch bei dieser Option sinkt die Last des steuerpflichtigen Einkommens.

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