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Aktualisiert am 29.01.2020 - 09:50 UhrLesedauer: 4 Minuten

Der Praxisfall Für seine Lieben

Familie
Foto: Freepik

Der Fall

Karl Werner (49) ist leitender Angestellter und verdient nach einigen Beförderungen ein siebenstelliges Bruttojahreseinkommen. Seine Frau Sabine (48) ist Hausfrau, Tochter Janine (20) studiert, und Sohn Till (16) geht noch zur Schule. Die Eheleute haben ein Gemeinschaftsgirokonto mit einem Guthaben von rund 250.000 Euro, vier vermietete Eigentumswohnungen im Wert von rund 800.000 Euro, der Restkredit liegt bei rund 700.000 Euro. Zudem hat Herr Werner ein Investmentfondsdepot mit rund 1,2 Millionen Euro, eine stattliche Pensionszusage seines Arbeitgebers, Kunstwerke für insgesamt rund 50.000 Euro und zwei geschlossene Fonds mit einem Nominalwert von 75.000 Euro. Frau Werner hat zwei Rentenversicherungen mit aktuellen Rückkaufswerten von rund 100.000 Euro und erbt irgendwann von ihren Eltern ein Ferienhaus an der Ostsee.

Illustration: macrovector/Freepik

Anmerkung: DAS INVESTMENT weist darauf hin, dass hier stark vereinfachte Modellfälle dargestellt sind. Sie sollen Anhaltspunkte liefern, können aber eine umfassende und sorgfältige Beratung nicht ersetzen.

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In diesem Fall spielen gleich mehrere Aspekte eine Rolle: Zunächst erfassen wir alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in unserem hauseigenen H&H-Vermögenscockpit. Damit verdeutlichen wir die Vermögensstruktur und schaffen eine Basis für Szenariorechnungen zu folgenden Fällen: Tod des Ehemanns, Tod der Ehefrau, Schenkungen an die Kinder, Schenkungen an die Ehefrau. Dabei beziehen wir jeweils einen Rechtsanwalt und einen Steuerberater mit ein, den wir für geeignet halten.

>>>Alle Praxisfälle im Überblick finden Sie hier

Herr Werners Gehalt soll künftig nicht mehr auf das Gemeinschaftskonto fließen, da dort die Hälfte automatisch als Schenkung an die Ehefrau zählt. Der Schenkungsfreibetrag unter Eheleuten von 500.000 Euro gilt alle zehn Jahre und wäre somit nach spätestens drei Jahren ausgeschöpft. Herr Werner erhält ein eigenes Konto, auf das fortan das Gehalt fließt.

Zugleich beginnen wir damit, Vermögen auf die Kinder zu übertragen. Der Freibetrag liegt bei 400.000 Euro und gilt alle zehn Jahre pro Elternteil und Kind. Herr Werner kauft seiner Tochter für 200.000 Euro eine Eigentumswohnung zur Selbstnutzung und richtet ihr ein Investmentdepot für 80.000 Euro ein. Sein Sohn bekommt ein Depot über 280.000 Euro.

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