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Aktualisiert am 05.09.2019 - 16:26 Uhrin FondsLesedauer: 4 Minuten

Der Praxisfall Überraschende Erbschaft – Vermögensprofi entwirft passendes Portfolio

Michael Dutz gründete 2002 gemeinsam mit seinem Geschäftspartner Stephan Geupel das Finanzdienstleistungsinstitut Adlatus. Zuvor war Dutz für die Hypovereinsbank und die Commerzbank tätig.
Michael Dutz gründete 2002 gemeinsam mit seinem Geschäftspartner Stephan Geupel das Finanzdienstleistungsinstitut Adlatus. Zuvor war Dutz für die Hypovereinsbank und die Commerzbank tätig.

Der Fall

Leon Steinberg (32) hat geerbt. Ganz unerwartet ist seine Lieblingstante gestorben und hat ihm 260.000 Euro vermacht. Nötig hat er das Geld nicht. Er ist Single, wohnt in Berlin in einer schicken Mietwohnung und verdient netto 2.500 Euro im Monat, übrig bleiben normalerweise davon 500 Euro, die er bislang immer auf dem Girokonto liegen lässt. Bis mal was anliegt. Oder eben nicht, denn inzwischen schlummern auf dem Konto 9.000 Euro.

Leon möchte jetzt gern mal was anlegen. Er selbst bezeichnet sich als vorsichtig, vielleicht auch mittelmäßig risikofreudig. Sein Kapital soll langfristig liegen, gern bis zur Rente, aber verfügbar sollte es sein. Wer weiß? Vielleicht will Leon ja auch irgendwann mal heiraten, Kinder kriegen und ein Haus irgendwo in Brandenburg kaufen. Wenigstens 29.000 Euro hat er noch nicht verplant, will diese aber als Reserve halten. Er reist gern, und sein Auto ist auch nicht mehr das neueste.

                                    Quelle: Freepik, davooda/Fotolia

Anmerkung: DAS INVESTMENT weist darauf hin, dass hier stark vereinfachte Modellfälle dargestellt sind. Sie sollen Anhaltspunkte liefern, können aber eine umfassende und sorgfältige Beratung nicht ersetzen.

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Der Vorschlag

DEUTSCHLAND erlebt gegenwärtig eine regelrechte Erbschaftswelle. Jedes Jahr werden zirka 400 Milliarden Euro an Vermögenswerten vererbt, pro Erbfall sind dies im Durchschnitt 305.000 Euro. Insofern ist Herr Steinberg ein gutes Beispiel für die „Generation der Erben“, wie sie auch uns regelmäßig begegnet.

>>>Alle Praxisfälle im Überblick finden Sie hier

Zum Schmerz über den Tod der Lieblingstante gesellt sich bei Herrn Steinberg ein weiteres Übel, wenn der Erbschaftsteuerbescheid des Finanzamts im Briefkasten liegt. Für eine Erbschaft in Höhe von 260.000 Euro ergibt sich bei diesem Verwandtschaftsverhältnis und unter Berücksichtigung des Erbschaftsteuerfreibetrags von 20.000 Euro eine Steuerzahlung in Höhe von 48.000 Euro. Der verbleibende Erbschaftsbetrag liegt bei 212.000 Euro.

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