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Argumentationshilfe für Versicherungsmakler Darum sollte man die BU-Versicherung schon im Studium abschließen

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Durch späteren Einstieg kein Geld gespart

Trotzdem ist die Bereitschaft, sich möglichst früh mit diesem Thema zu befassen, bei den jungen Leuten eher gering. „Ich warte, bis ich Geld verdiene, dann spare ich jetzt die Beiträge“, ist beispielsweise ein häufig vorgebrachtes Argument gegen den Abschluss einer BU-Versicherung. Das ist aber eine Rechnung, die nicht wirklich aufgeht, meint Versicherungsmakler Philip Wenzel und illustriert das anhand eines Zahlenbeispiels. „Ein 16-jähriger Büroangestellter zahlt für eine BU-Versicherung jährlich rund 516 Euro. Bis zum 67. Lebensjahr muss er also insgesamt 26.334 Euro berappen.“

Würde er die BU-Versicherung fünf Jahre später abschließen, zahlte er etwa 582 Euro pro Jahr, was insgesamt eine Summe von 26.789 Euro ergebe. „Schiebe ich den Abschluss vor mir her, habe ich also kein Geld gespart“, so Wenzel. „Ich trage aber das Risiko, zwischenzeitlich zu erkranken, was mir den Abschluss erschweren könnte.“

Und das ist gar nicht so unüblich, wie man vielleicht denken könnte. Makler Helberg berichtet aus seinem Berateralltag zum Beispiel, dass er viele Anfragen von Interessenten mit der Diagnose Multiple Sklerose (MS) an einer BU-Versicherung bekommt, und zwar „oft von jungen Frauen in den Zwanzigern“.

Aber es muss sich nicht immer um eine ernste Erkrankung handeln. Hat ein Student etwa zu spät mit dem Lernen für eine wichtige Prüfung begonnen, und lässt er sich für die Prüfung ein Attest schreiben, um erst an der Nachprüfung teilzunehmen, fängt er sich womöglich eine psychisch bedingte Krankschreibung ein. Und kann dann eine BU-Police nur noch mit Ausschluss psychischer Erkrankungen abschließen.

Die Eltern mit ins Boot holen

Wichtig bei der BU-Beratung ist es auch, die Eltern mit ins Boot zu holen, empfiehlt Helberg. „Sie haben in aller Regel ein höheres Risikobewusstsein, und vor allem müssen sie oft zumindest in den ersten Jahren die Beiträge zahlen“, sagt er. Sei das Kind noch minderjährig, werde ein Elternteil oft sowieso Versicherungsnehmer.

Ist die Entscheidung ganz grundsätzlich für die BU-Police gefallen, stellt sich natürlich gleich die Frage, auf welche Punkte es im Bedingungswerk ankommt. Was ist denn überhaupt der Beruf eines Schülers oder eines Studenten? „Als versicherte Tätigkeit gilt bei Schülern normalerweise die Teilnahme am regulären Schulunterricht, so wie sie zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen stattgefunden hat“, erklärt Versicherungsmakler Gerd Kemnitz. Dabei sollte man darauf achten, dass – wenn möglich – eine Verweisung auf einen anderen Schultyp ausgeschlossen ist, so der Makler.

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