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Argumentationshilfe für Versicherungsmakler Darum sollte man die BU-Versicherung schon im Studium abschließen

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Zielberuf geht, Studium nicht

Warum, erklärt Stephan Kaiser. Er ist Geschäftsführer des BU-Expertenservice, ein Unternehmen, das Makler und ihre Kunden im BU-Leistungsfall begleitet. „Kann man einen Gymnasialschüler, der nach einem Fahrradunfall schwere, irreparable Hirnschäden erlitt und nun in einer Förderschule unterrichtet werden muss, genau dahin verweisen?“ Das sei rechtlich ein offenes Feld, so Kaiser. Einige Versicherer versuchten aber in ihren Versicherungsbedingungen, diese Problematik halbwegs klar zu regeln. Die Swiss Life zähle beispielsweise dazu.

Die Versicherungsmakler Philip Wenzel und Gerd Kemnitz hat die BU-Versicherung der LV 1871 gerade im Bezug auf Schüler überzeugt. So berücksichtigt sie bei der Beurteilung der BU auch, ob der Schüler seinen Schulweg schafft und die dafür nötigen Verkehrsmittel nutzen kann. „Ein großer Vorteil gegenüber den Mitbewerbern“, findet Wenzel.

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Bei Studenten ist die Definition des Berufs ebenfalls recht diffizil. „Manche Tarife versichern das Mindestanforderungsprofil eines hypothetischen Zielberufs, der mit dem erfolgreichen Studienabschluss ausgeübt werden könnte“, sagt Kemnitz. Optimal sei das aber nicht. Was nütze es dem Studenten schließlich, wenn er mit seinen gesundheitlichen Beschwerden zwar seinen Zielberuf ausüben könne, „aber nicht das hierfür erforderliche Studium beenden kann“, fragt Kemnitz.

In anderen Tarifen werde die Tätigkeit eines Studenten versichert. Dabei sei es besser, wenn zur Prüfung der BU das zuletzt ausgeübte Studium herangezogen werde. „Andernfalls könnte es passieren, dass ich zwar mein Lehramtsstudium nicht fortsetzen kann, aber auf ein Germanistikstudium verwiesen werde“, sagt Kemnitz. Der Nachteil bestehe hier darin, dass im Rahmen einer konkreten Verweisung auch die Lebensstellung als Student herangezogen werden könnte. „Und zumindest das Einkommen von Studenten ist bekanntlich nicht allzu hoch“, so der Versicherungsmakler.

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