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Aktualisiert am 12.01.2009 - 15:06 UhrLesedauer: 1 Minute

Der Rechtsweg

Natürlich haben sie kein eidgenössisches oder deutsches Gericht angerufen, sondern das Bezirksgericht in New York. US-amerikanische Schadenersatzsummen erreichen ja zuweilen absurde Höhen. Das fördert auch den Klagetourismus. Allein US-amerikanische Banken sollen mit Subprime-Produkten 50 Milliarden US-Dollar versenkt haben. Sollten die Kläger glaubhaft machen können, von der UBS in die Irre geführt worden zu sein, werden andere Anleger sicher dem Beispiel folgen. Anleger haben es gut, Steuerzahler nicht. Zwar wird von offizieller Stelle immer wieder betont, dass keine Steuergelder fließen, um die angeschlagenen Landesbanken aus dem ABS-Sumpf zu ziehen. Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Bei der Sachsen LB steckt der Freistaat mittendrin. Wenn die Bürgschaften fällig werden, wird es noch schlimmer. Außerdem fehlen die versenkten Milliarden in den Bilanzen. Da aber die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beispielsweise ihre Gewinne an den Bund abführt und die Landesbanken an ihre Anteilseigner ausschütten, fehlt das Geld auf der Einnahmeseite der öffentlichen Hand. Die Verluste werden dadurch kompensiert, dass entweder Investitionen nicht getätigt oder Steuern erhöht werden. In jedem Fall aber werden die Verlus te sozialisiert. Wenn das kein Grund zur Klage ist.

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