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„Der Spuk hat endlich ein Ende“

in VersicherungenLesedauer: 6 Minuten
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Paul F. hat einen langen und zermürbenden Prozess gegen seinen Arbeitgeber geführt, um ihn für sein Versagen bei der Entsendung in Regress zu nehmen. Es ging um 500.000 Euro. Der getäuschte Ex-Mitarbeiter verlangte einerseits einen Ausgleich für die Zeit der Arbeitslosigkeit, in der er keine staatliche Hilfe bekam und andererseits Ersatz für die voraussichtlich eingebüßte Rentenzahlung. Wäre er regulär in Frankreich angestellt gewesen, hätte er mit 62 in Rente gehen können, in Deutschland erst mit 67. Zudem hätte er Anspruch auf eine in Frankreich übliche Zusatzrente für Führungskräfte gehabt, die in seinem Fall insgesamt 180.000 Euro beträgt. Auch seine Abfindung wäre höher gewesen.

Besonders empörend: Selbst der Anwalt seines Arbeitgebers riet dem Unternehmen damals dazu, sämtliche Mitarbeiter im Ausland und Paul F. lokal anzustellen und Beiträge in das jeweilige System abzuführen, damit wenigstens vor Ort im Fall der Fälle – wie damals bei Paul F. – ein Anspruch auf Arbeitslosengeld und andere Sozialleistungen besteht. Doch das Unternehmen weigert sich laut Paul F. nach wie vor, dies zu tun. Der ehemalige Vertriebsleiter, der bereits lange vor dem Prozess auf eine Klärung seiner sozialversicherungsrechtlichen Situation drängte, erfuhr von Seiten der Personalabteilung schließlich nur noch Ablehnung. Er solle die Mitarbeiter nicht weiter mit E-Mails und Telefonanrufen behelligen.

Paul F. glaubt, dass seine Entsendung vom Unternehmen vorsätzlich falsch geregelt wurde. Denn dieses sparte monatlich rund 1.200 Euro, weil es ihn weiterhin als deutschen Angestellten führte. In Frankreich hätte der Getränkehersteller höhere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Dieser wollte sich uns gegenüber übrigens auch auf Nachfrage hin nicht zu dem Fall äußern.

Teurer Sparzwang

Der Sparzwang dürfte die Firma nun teuer zu stehen gekommen sein. Wäre der Prozess nicht so zermürbend gewesen, hätte Paul F. weiter um sein Geld gekämpft. Die Chancen, ihn zu gewinnen, standen nicht schlecht. Tatsächlich gibt es Präzedenzfälle: Die Billig-Fluglinien Ryanair und Easyjet wurden ebenfalls von Mitarbeitern verklagt, die für eine unbefristete Dauer in Frankreich lebten und arbeiteten, aber in ihrem Heimatland Sozialversicherungsbeiträge abführten – und die Betroffenen bekamen Recht.

Unserer Erfahrung nach wickelt noch heute rund jedes dritte Unternehmen in Deutschland Mitarbeiterentsendungen ins Ausland fehlerhaft ab.
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