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in ETFs & IndexfondsLesedauer: 3 Minuten

Derivate in ETFs: Was ist die Besicherung im Ernstfall wert?

Foto: Fotolia
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Es ist schön und gut, wenn ein Investor weiß, womit die im ETF enthaltenen Derivate besichert sind. Aber was nutzt ihm diese Information, solange der Fonds die Besicherung bei einem Ausfalles seines Kontrahenten nicht direkt verwerten kann?

Für die meisten ETFs gilt, dass die Kontrahenten ihre Sicherheiten als Pfänder an die ETFs abtreten. Nur in wenigen Fällen liegen die Sicherheiten auf Sperrkonten, die auf die Namen der ETF-Anbieter lauten.

Aber nur bei solchen Sperrkonten haben die Fonds bei einem Ausfällen ihrer Kontrahenten direkten Zugriff auf die Sicherheiten. Andernfalls müssen sie auf die Freigabe warten, was sich hinziehen kann.

Sicherheitspolster können schnell abschmelzen

Was passiert, wenn die Abwicklung der Insolvenz eines Kontrahenten länger dauert als erwartet? Und wenn die Wertentwicklung des hinterlegten Pfandes in dieser Zeit ganz anders verläuft als die des Index, den der ETF abbildet?

Das ist nicht unwahrscheinlich: Schließlich können Aktienfonds mit festverzinslichen Wertpapieren besichert sein und Rentenfonds mit Aktien.

Die Mehrheit der ETF-Anbieter könnte nun argumentieren, dass die Leihgeschäfte und Derivate in ihren Produkten mit mehr Sicherheiten hinterlegt seien, als der Index wert ist.

Doch bei einer gegenläufigen Wertentwicklung von Index und Sicherheiten wäre dieses Polster möglicherweise schnell aufgebraucht – während der ETF-Anbieter darauf wartet, dass er auf den Pfand zugreifen darf.

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