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Derivate in ETFs: Was ist die Besicherung im Ernstfall wert?

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Sicherheitsstandards der Branche sind sehr hoch

Gut ist in diesem Zusammenhang, dass immer mehr ETF-Anbieter beginnen, die Sicherheiten für die Derivate in ihren Fonds allgemein zugänglich zu veröffentlichen. Dadurch können Investoren die angesprochenen Risiken in der Regel selbst einschätzen.

Da es allerdings einen erheblichen Unterschied macht, wo und in welcher Form sich die Sicherheiten befinden, sollten die ETF-Anbieter dieses am Besten gleich mit ausweisen.

Bei der ganzen Diskussion um Transparenz- und Sicherheit bei ETFs sollte man nicht vergessen: Die entsprechenden Standards in der Branche sind schon sehr hoch. Ebenso gilt es zu bedenken, dass die Produktanbieter in jedem Fall im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben arbeiten.

Daher sind meiner Ansicht nach die Aufsichtsbehörden gefordert, durch neue Regeln die Komplexität innerhalb der Produkte zu reduzieren. Anhand solcher Regeln wäre es dann auch möglich, die Produktrisiken unterschiedlicher Fondskategorien, wie zum Beispiel von ETFs und aktiv gemanagten Fonds, miteinander zu vergleichen.

Nicht verwerflich, wenn Fondsmanager alle Möglichkeiten der Kapitalmärkte nutzen

Um nicht immer nur über die Transparenz von ETFs zu sprechen, möchte ich auch mal ein klares Wort an den Rest der Fondsindustrie senden: Es ist nicht verwerflich, wenn ein aktiver Manager alle Instrumente und Möglichkeiten der Kapitalmärkte nutzt.

Im Gegenteil: Genau das erwarten die Investoren von ihm. Daher sollten die Fondsmanager offen darüber sprechen, wenn sie zum Beispiel Wertpapiere verleihen. Die entsprechenden Transaktionen in kryptischen Zahlenkolonnen in den Rechenschaftsberichten zu verstecken, halte ich für falsch.

Für den Inhalt der Kolumne ist allein der Verfasser verantwortlich. Der Inhalt gibt ausschließlich die Meinung des Autors wieder, nicht die von Thomson Reuters.

Detlef Glow schreibt regelmäßig in der Online-Community von Thomson Reuters - Lipper
, die nur für professionelle Investoren (Vermögensverwalter mit §32 KWG Zulassung o.ä.) zugänglich ist.

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