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Ab 1. Januar 2023 anzuwenden Detailregeln zur Offenlegungsverordnung stehen fest

Paar im Beratungsgespräch:
Paar im Beratungsgespräch: Die Offenlegungsverordnung soll für mehr Durchblick am Fondsmarkt sorgen. | Foto: imago images / Shotshop

Die Detailregeln zur europäischen SFDR („Offenlegungsverordnung“) sind am 14. August in Kraft getreten, meldet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).  Die mit der Abkürzung RTS (Regulatory technical standards) bezeichneten Regeln waren zuvor als Delegierte Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union erschienen. Anzuwenden sind sie ab dem kommenden Jahr: Am 1. Januar 2023 geht es los.

Die ab dann geltenden Regeln betreffen sowohl Fondsgesellschaften als auch Finanzdienstleister. Es geht um das Reporting zu sogenannten PAIs (Principal Adverse Impact Indicators) auf Ebene der Gesellschaften als auch um Offenlegung von Details zu Finanzprodukten, wie sie Kunden vor Abschluss eines Vertrags über eine Finanzanlage zugänglich gemacht werden müssen. Die RTS liefern Vorlagen für Produktgeber, damit diese in standardisierter Form regelmäßig Auskunft geben können, auf welcher Basis sie ihre Fonds nach Artikel 8 („hellgrüne Fonds“) beziehungsweise Artikel 9 „dunkelgrüne Fonds“) der Offenlegungsverordnung eingruppiert haben. Ebenso geht es in den RTS um die Gestaltung von Informationen auf Websites.

 

 

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Den finalen Entwurf der RTS hatte die EU-Kommission bereits Anfang April veröffentlicht. Die Bafin empfiehlt, sich einstweilen auch an diese Fassung zu halten – denn in die aktuelle deutsche Übersetzung im EU-Amtsblatt habe sich ein redaktioneller Fehler eingeschlichen.

Hier geht es zu den mittlerweile gültigen RTS zur Offenlegungsverordnung >>

Die jetzige Fassung der wird jedoch nicht die endgültige sein - denn kaum in Kraft getreten, werden die RTS auch schon wieder überarbeitet: Bis zum 30. September, teilt die Bafin weiter mit, sollen die europäischen Aufsichtsbehörden (Esas) Ergänzungen bezüglich Einareitung der Themen Gas- und Atomkraft vorschlagen. Bis April 2023 haben sie wiederum Zeit, die sogenannten PAIs (Principal Adverse Impact Indicators) sowie die produktbezogenen Offenlegungspflichten erneut anzupassen. Die Bafin selbst ist übrigens über einen Ausschuss an den Nachbesserungen beteiligt.

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