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Detlef Glow: „Erträge aus Fondsgeschäften gehören den Anlegern“

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Qualitätsoffensive nötig

Ein weiterer Punkt, den die ESMA leider nicht vollständig klärt, ist die Frage nach der Qualität der Papiere, die Fonds als Sicherheiten für Wertpapierleihe- oder Derivategeschäfte akzeptieren dürfen. Derzeit ist fast jedes Wertpapier zur Besicherung geeignet, die ESMA plant in diesem Punkt keine wesentlichen Änderungen.

Viele Investoren haben jedoch Angst davor, dass Finanzdienstleister illiquide Schrottpapiere zu solchen Sicherheiten umfunktionieren und dadurch auslagern.

Klare Qualitätsanforderungen an diese Papiere würden das Vertrauen der Investoren stärken. Zudem würden klare Regeln in Bezug auf Lagerorte und Zugriffsrechte für diese Sicherheiten einen weiteren Kritikpunkt, der häufig bei dem Thema Wertpapierleihe genannt wird, nachhaltig entschärfen.

Des Weiteren will die ESMA erreichen, dass ETF-Anbieter künftig in den Fondsprospekten angeben, wie genau ihre Fonds die Wertentwicklungen der Basisindizes nachvollziehen sollen. Dazu sollen sie Ziel-Tracking-Error ausweisen.

Allerdings ist die Frage, was diese Kennzahl den Anlegern nützt. Denn zum einen kann sie stark schwanken, daher wären Angaben zur Konsistenz der Tracking Errors wünschenswert. Zum anderen haben viele Investoren nichts dagegen, wenn die Wertentwicklung eines ETFs positiv von der des Index abweicht. Schließlich bedeutet dies für sie zusätzliche Erträge. Schön wäre es in diesem Zusammenhang natürlich auch, wenn diese Angaben dann so dargestellt würden, dass jeder Anleger sie versteht.

Genaue Angaben über die von Fonds gezahlten Kosten und Gebühren wären ebenfalls wünschenswert.  Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Transaktionskosten innerhalb der Portfolios. Bei vielen Anbietern aktiv gemanagter Fonds scheint es offenbar so zu sein, dass diese als institutionelle Anleger an ihren hauseigenen Handelstischen höhere Gebühren für ihre Transaktionen zahlen als Privatanleger bei ihren Hausbanken.

Auf dieses Thema ist die ESMA in ihrem Arbeitspapier leider überhaupt nicht eingegangen. Zwar kann man hier anführen, dass gerade dieser Punkt in der neuen Mifid-Verordnung geregelt werden sollte, dennoch hätte sich die ESMA hier als Vordenker in Sachen Anlegerschutz positionieren können.


Detlef Glow schreibt regelmäßig in der Online-Community von Thomson Reuters - Lipper, die nur für professionelle Investoren (Vermögensverwalter mit §32 KWG Zulassung o.ä.) zugänglich ist.

Für den Inhalt der Kolumne ist allein der Verfasser verantwortlich. Der Inhalt gibt ausschließlich die Meinung des Autors wieder, nicht die von Thomson Reuters.


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