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Deutlich mehr Betriebe betroffen Darum warnen Arbeitgeber vor der Erbschaftsteuerreform

Michael Bormann, Steuerexperte und Gründungspartner der Sozietät bdp Bormann Demant & Partner
Michael Bormann, Steuerexperte und Gründungspartner der Sozietät bdp Bormann Demant & Partner
Die geplante Reform der Erbschaftssteuer könnte deutlich mehr Betriebe betreffen als bislang angenommen. Der VDMA fordert daher eine Anhebung der Marke von 20 Millionen Euro Betriebsvermögen, ab der auch privates Vermögen besteuert werden soll.

Nach den Plänen von Bundesfinanzminister Wolfgang sollen vererbte Betriebsvermögen weiterhin nur zu 15 Prozent der Erbschaftssteuer unterliegen – vorausgesetzt, das Unternehmen wird mindestens fünf Jahre fortgeführt. Beläuft sich die Fortführung auf nicht weniger als sieben Jahre, fällt sogar gar keine Erbschaftssteuer an. Diese Regelung gilt jedoch ohne Einschränkung nur für Betriebe mit bis zu drei Arbeitnehmern.

Lohnsummenprüfung auch für kleinere Betriebe

Bei Firmen mit vier bis zehn Arbeitnehmern fällt nach dem Schäuble-Entwurf künftig eine Lohnsummenprüfung an. Konkret bedeutet dies, dass Firmenerben nur dann der stark ermäßigte Erbschaftssteuersatz zusteht, wenn sich die Lohnsumme in den fünf Jahren nach der Vererbung oder Schenkung auf mindestens 250 Prozent der ursprünglichen Lohnsumme eines Jahres beläuft. Vollständig verzichtet der Fiskus nur bei den Erben, die ihren Betrieb sieben Jahre fortführen und wo sich in diesem Zeitraum die Lohnsumme auf 500 Prozent addiert.

Für noch größere Unternehmen wird der Spielraum noch geringer. Bei Firmen ab elf Mitarbeitern werden 85 Prozent des Betriebsvermögens von der Erbschaftssteuer nur dann befreit, wenn sie in fünf Jahren auf eine kumulierte Lohnsumme von 400 Prozent kommen. Eine komplette Befreiung ist nur für die Betriebe vorgesehen, deren Lohnsumme sich den in sieben Jahren nach der Vererbung beziehungsweise Schenkung auf eine Lohnsumme von 700 Prozent beläuft.

Lohnsumme alleine reicht nicht...