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Deutlich mehr Betriebe betroffen Darum warnen Arbeitgeber vor der Erbschaftsteuerreform

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Lohnsumme alleine reicht nicht   

Bei etwas größeren Unternehmen reicht allerdings die Lohnsumme alleine nicht aus, um unter die begünstigte (85 Prozent) beziehungsweise vollständig befreiende (100 Prozent) Regelung zu fallen. Übersteigt das begünstigte Vermögen den Wert von 20 Millionen Euro, soll eine Verschonungsbedarfsprüfung gelten. Verfügt der Erbe oder Beschenkte über genügend anderes (privates) Vermögen, um die Steuerlast auf das begünstigte Vermögen von mehr als 20 Millionen Euro zahlen zu können, gilt die 85 Prozent/100 Prozent-Regelung generell  nicht.

Nach Angaben der VDMA macht im Maschinenbau diese Gruppe rund ein Drittel aller Betriebe aus, die rund 80 Prozent der Beschäftigten der Branche stellen. Der Verband fordert daher eine spürbare Anhebung der Schwelle, ab der eine Bedürfnisprüfung erfolgen soll. Das Institut der deutschen Wirtschaft hält mindestens einen Wert von 50 Millionen Euro für notwendig, um größeren Schaden vom deutschen Mittelstand abzuhalten.

Das Finanzministerium hält das Problem dagegen für vernachlässigbar. Nach seinen Angaben soll von der Bedürfnisprüfung nur circa 1 Prozent der Betriebe betroffen sein. Beim vereinfachten Ertragswertverfahren der Finanzverwaltung wird derzeit mit einem Multiplikator von mehr als 18 gerechnet. Damit wird schon ab einem Nachsteuer-Gewinn von etwas mehr als 1 Millionen Euro pro Jahr ein Unternehmenswert von mehr als 20 Millionen Euro erreicht. Das spricht dafür, dass künftig wohl deutlich mehr als 1 Prozent der Firmenerben eine Bedürfnisprüfung durchlaufen müssen.

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