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Aktualisiert am 03.01.2023 - 18:08 Uhrin FondspolicenLesedauer: 6 Minuten

betriebliche Altersversorgung (bAV) „Junge Menschen brauchen Perspektive auf attraktive bAV“

Junge Kreative im Homeoffice
Junge Kreative im Homeoffice: Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass rund jeder zweite jüngere Arbeitnehmer Risiken für eine höhere Betriebsrente akzeptiert und auf Nachhaltigkeit achtet. | Foto: StockSnap / Pixabay
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2022 dürfte vielen Deutschen als das Jahr in Erinnerung belieben, in dem die Inflation zurückgekehrt ist. Mit diesem Ereignis ist das Bemühen der Zentralbanken verbunden, den rasanten Preisauftrieb mit deutlich steigenden Zinsen zu bremsen. Der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung jedoch sollte noch mindestens bis zum Jahr 2024 auf seinem historisch niedrigen Niveau von 0,25 Prozent bleiben. Das empfiehlt zumindest der Vorstand der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) dem Bundesministerium für Finanzen sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. 

Die Zinsempfehlung der DAV orientiert sich seit 2019 nicht mehr primär an den historischen Renditen europäischer Staatsanleihen mit Top-Bonität. Stattdessen berücksichtigt er nun die Renditen, die Lebensversicherer zukünftig für neu abgeschlos­sene Verträge am Kapitalmarkt erzielen können. Um diese zu berechnen, wurde ein repräsentatives Neuanlage-Portfolio eines Lebensversicherers mit konservativer Kapitalanlagestrategie modelliert. Dieses besteht vor allem aus festverzinslichen Wertpapieren sowie zu einem geringen Anteil auch aus Aktien und Immobilien. 

 

„Wir betrachten nicht nur dieses eine Jahr, in dem die Zinsen am Markt wieder gestiegen sind, sondern beziehen verschiedene Faktoren mit ein. Die Zinssituation am Kapitalmarkt muss sich erst dauerhaft stabilisieren, bevor wir einen höheren Höchstrechnungszins empfehlen“, begründet der DAV-Vorstandsvorsitzende Herbert Schneidemann die aktuelle Empfehlung des Berufsverbands der deutschen Versicherungs- und Finanzmathematiker. Er räumt zwar ein, dass neben dem Ukraine-Krieg und die dadurch gestiegene Inflation auch die abflauende Corona-Pandemie die Zinsen wieder steigen lassen. 

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Herbert Schneidemann © DAV

„Dennoch schätzen wir die durch das langjährige Niedrigzinsumfeld ausgelösten Veränderungen in der Finanzsteuerung der Versicherer als nachhaltig und dauerhaft ein, sodass eine allzu schnelle Anpassung des Höchstrechnungszinses nicht geboten ist.“ Zudem wirke sich hierauf die relativ niedrige Langzeit-Erwartung für Zinsen aus, so Schneidemann weiter. Diese werde anhand inverser Zinsstrukturkurven erkennbar. „Inverse Zinsstrukturkurven besagen, dass kurzfristig zwar mit steigenden Zinsen gerechnet wird, nicht aber langfristig“, erklärt der Chef der Versicherungsgruppe Die Bayerische.

Trotz der aktuellen Zinsanstiege betont Schneidemann, dass sich die DAV grundsätzlich für niedrigere Mindesthöhen für die Garantien bei staatlich geförderten Vorsorgeprodukten stark macht: „Nach wie vor gibt es eine 100-Prozent-Beitragsgarantie für Lebensversicherungsprodukte, sodass ein Gros der Beiträge für die Absicherung der Garantien gebraucht wird. Das vermindert die Möglichkeiten, chancen- und renditereicher zu investieren.“ Hier sei der Gesetzgeber gefragt, den Weg für ein besseres Risiko-Rendite-Verhältnis zu ebnen, fordert Schneidemann. 

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