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in AltersvorsorgeLesedauer: 4 Minuten

Reform der Altersvorsorge Praktiker kritisieren Rentenkommission

Arbeitnehmer im Rentenalter: Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission empfiehlt in ihrem Abschlussbericht, dass das Rentenniveau ab dem Jahr 2025 zwischen 44 und 49 Prozent betragen soll. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung solle demnach zwischen 20 und 24 Prozent liegen. Zu einer neuen Altersgrenze legten sich die Experten jedoch nicht fest.
Arbeitnehmer im Rentenalter: Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission empfiehlt in ihrem Abschlussbericht, dass das Rentenniveau ab dem Jahr 2025 zwischen 44 und 49 Prozent betragen soll. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung solle demnach zwischen 20 und 24 Prozent liegen. Zu einer neuen Altersgrenze legten sich die Experten jedoch nicht fest. | Foto: Andrea Piacquadio
Guido Bader, DAV

„Die gesetzliche Rente läuft sehenden Auges in eine Unterfinanzierung“, warnt Guido Bader. Aufgefangen werden könne dieses Defizit nur durch Steuermittel, so der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV). Doch: „Diese werden in den kommenden Jahren absehbar benötigt, um die coronabedingte Neuverschuldung zurückzufahren.“

Diese neue Entwicklung bliebe in dem am Freitag vorgelegten Bericht der Rentenkommission der Bundesregierung aber unberücksichtigt. Die darin empfohlenen Korridore für den Beitragssatz und das Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung seien somit „aus finanz- und versicherungsmathematischer Sicht das Gegenteil von ausgewogener Finanzplanung“.

Flexiblerer Rentenbeginn

Kritisch sieht Bader insbesondere die Entscheidung, dass erst der neu einzusetzende Alterssicherungsbeirat Anfang 2026 eine Empfehlung abgeben soll, ob und wie das Renteneintrittsalter steigen solle. „Wenn einerseits der Beitrags- sowie der Leistungskorridor eingehalten werden sollen und andererseits der Versicherungscharakter der gesetzlichen Rente bewahrt werden soll, dann steht nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik bereits jetzt fest, dass wir ohne eine Flexibilisierung des Rentenbeginns nicht auskommen.“

Die Zahlen sprächen eine klare Sprache, die nicht ignoriert werden dürfe, erklärt DAV-Vorstandschef Bader weiter. „Denn Rentenpolitik ohne Mathematik ist genauso verfehlt wie Rentenpolitik ohne sozialen Ausgleich.“

Kapitaldeckung fördern

Positiv bewerten Deutschlands Aktuare hingegen das klare Bekenntnis der Rentenkommission, die kapitalgedeckte zweite und dritte Säule durch entsprechende Reformen zu stärken. Bader: „Die unverzichtbare zusätzliche Absicherung kann zusätzlichen Schwung erhalten, wenn auch in staatlich geförderten Produkten wie der Riesterrente sowie in der betrieblichen Altersversorgung neue Garantiekonzepte und Gestaltungsmöglichkeiten zugelassen werden, die ein angemessenes Verhältnis von Sicherheit, Renditechance und Risiko aufweisen.“

Nachhaltige Lösungen

Axel Kleinlein, BdV

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Der Bund der Versicherten (BdV) vermisst in dem Gutachten hingegen „klare neue Impulse für die kapitalgedeckte Altersvorsorge“. Zwar erkenne die Kommission den Zustand der privaten Altersvorsorge als „nicht zufriedenstellend“ an, räumen die Verbraucherschützer ein. „Es fehlen aber sowohl hinreichende Analysen, warum dies so ist, als auch Empfehlungen für nachhaltige Lösungen.“

„Wir brauchen für die private Altersvorsorge und die Riester-Rente eine klare Abkehr vom Leitbild der Lebensversicherung“, fordert BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Eine angedeutete Lockerung der Riester-Garantien, wie von der Versicherungslobby vorgeschlagen, ist für den BdV nicht konsequent genug. „Wer Garantien lockern will, der muss konsequent auch den Verrentungszwang in Frage stellen.“

Neben dem Beitragserhalt ist die Verpflichtung zu einer Leibrente derzeit noch das gesetzlich vorgeschriebene zweite zwingende Garantielement in der Riester-Rente, das zudem auch bei der Rürup-Rente vorgeschrieben ist. „Diese Verrentung zwingt die Versicherer dazu, mit einem Garantiezins und fester Lebenserwartung die Rentenhöhen zu kalkulieren“, erläutert Versicherungsmathematiker Kleinlein.

Riester-Rente weiterentwickeln

Michael H. Heinz, BVK

Den „weiteren Ausbau der Riester-Rente mit einer Dynamisierung der staatlichen Zulagen und der Vereinfachung des Zulagenverfahrens“, begrüßt in einer aktuellen Stellungnahme auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Auch der BVK fordert seit Jahren eine Weiterentwicklung der Riester-Rente, wobei auch eine Zusammenlegung mit der Rürup-Rente für Selbstständige sinnvoll erscheint“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Allerdings finden wir es nicht nachvollziehbar, warum die Kommission im gleichen Atemzug die Vertriebskosten kritisiert und eine staatlich organisierte digitale Plattform sowie ein Standardprodukt dafür vorschlägt.“

Nach Ansicht des BVK sei es „zum großen Teil den hochqualifizierten Beratungs- und Vermittlungsleistungen der Versicherungskaufleute geschuldet, dass bisher über 16 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen wurden“, heißt es von der Berufsvereinigung von rund 12.000 selbständigen und hauptberuflichen Versicherungsvertretern und -maklern sowie Bausparkaufleuten weiter.

„Zu begrüßen ist auch die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge über eine Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens und besserer Möglichkeiten arbeitgeberfinanzierter Vorsorge für Geringverdiener“, so BVK-Präsident Heinz. „Das sind in unseren Augen vernünftige Vorschläge. Umso unverständlicher ist es deshalb für uns, warum die Kommission keine richtungsweisenden und konkreten Empfehlungen zur Sicherung der gesetzlichen Rente, beispielsweise durch Anhebung des Renteneintrittsalters oder Rücknahme von Fremdleistungen wie die Mütterrente, gemacht hat.“

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