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Kommentar zu Gerichtsurteilen Nutzungsentschädigung: Über 108 Millionen RV- und LV-Verträge betroffen

Peter Härtling, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Ruhestandsplanung (DGFRP)
Peter Härtling, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Ruhestandsplanung (DGFRP)

Nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs können Kunden in Deutschland aufgrund fehlerhafter Vertragsklauseln ihre Lebensversicherungen widerrufen und sogenannte Nutzungsentschädigungen verlangen. Diese können deutlich höher sein als die Rückkaufwerte.

LV, RV und Fondspolicen, die zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurden

Betroffen sind Lebens- und Rentenversicherungen sowie Fondspolicen, die zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurden. Die Nutzungsentschädigung bemisst sich nach den gezahlten Prämien abzüglich eines Anteils für den Versicherungsschutz. Diese Summe muss dann mit der Eigenkapitalrendite des Versicherers verzinst und an den Kunden ausgezahlt werden.

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Sogar für bereits ausbezahlte Verträge können Verbraucher im Nachhinein mit erheblichen Nutzungsentschädigungen in Höhe der tatsächlichen Erträge rechnen, die die Gesellschaften mit dem Geld der Kunden erwirtschaftet haben.

Schon 2015 hatte der Europäische Gerichtshof ein weitreichendes Urteil für die Lebensversicherungsbranche gefällt: Kunden steht bei Kündigung oder Ablauf eines Vertrages eine Nutzungsentschädigung für einen Teil der bezahlten Beiträge zu.

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