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Deutsche Rentenversicherung So bekommen pflegende Angehörige mehr Rente

Von in NewsLesedauer: 2 Minuten
Helfende Hände: Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, übernehmen oft seine Angehörigen die Pflege.
Helfende Hände: Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, übernehmen oft seine Angehörigen die Pflege. | Foto: Pexels
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„Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, können Sie auch ohne eigene Beiträge einen Rentenanspruch erwerben“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf ihrer Homepage. Dafür müssen jedoch sechs Voraussetzungen gegeben sein. 

  1. Nicht erwerbsmäßige Pflege

Bei der Pflege durch Familienangehörige oder Verwandte geht die Pflegeversicherung davon aus, dass die Pflege ehrenhalber – also „nicht erwerbsmäßig“ – ausgeübt wird. Das gilt auch dann, wenn der Pflegende dafür eine finanzielle Anerkennung erhält. Nur wenn der oder die Pflegende mehr Geld für die Fürsorge erhält, als die Pflegekasse für selbst beschaffte Pflegehilfen zahlt, liegt keine nicht erwerbsmäßige Pflege mehr vor.

  1. Pflegegrad, zeitlicher Umfang und Ort

Um Rentenleistungen zu bekommen, müssen Sie eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher pflegen. Die Pflege muss dabei mindestens 10 Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche, ausgeübt werden.

Sie können sich die Pflege auch mit einer anderen Person teilen. Dabei muss jedoch der Mindestpflegeaufwand von 10 Stunden pro Woche je Person erreicht werden.

Außerdem muss die Pflege in häuslicher Umgebung erfolgen.

  1. Arbeitszeit im Beruf

Zusätzlich dürfen Sie nebenbei nicht mehr als 30 Stunden arbeiten.

  1. Notwendigkeit

Die Pflege muss notwendig sein. Dieses wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt.

  1. Leistungsansprüche

Die zu pflegenden Person muss Anspruch auf Leistungen aus der sozialen (gesetzlichen) oder einer privaten Pflegeversicherung haben.

  1. Wohnsitz

Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort ist in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz.

Und so wirkt sich die Pflege bei der Rente aus

Der Versicherungsträger zählt die Pflegezeit als Beitragszeit und rechnet sie Ihnen für die sogenannte Wartezeit an. Dabei handelt es sich um die Mindestversicherungszeit für Leistungen aus der Rentenversicherung (Rentenanspruch).

Zusätzlich zahlt die Pflegekasse Beiträge für Ihre Rente: Sie bezahlen nichts und Ihre Rente erhöht sich. Wie viele Beiträge dies im Einzelnen sind und wie sich diese auf Ihre Rente auswirken, hängt unter anderem von Ihrem zeitlichen Einsatz, dem Pflegegrad sowie dem Ort, an dem die Pflege ausgeübt wird, ab. Bei geteilter Pflege wird der Rentenbeitrag unter den Pflegenden aufgeteilt.

Quelle: DRV
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