Allerdings müssen die Aufsichtsräte der beiden Parteien der Aufhebung noch zustimmen. Damit das Tagesgeschäft reibungslos weiterläuft habe man „einvernehmlich Regelungen vereinbart“. Über die Details schweigen die Parteien.  

Hintergrund für diesen Schritt sind die Verwaltungsakte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Die Behörde entschied darin, dass eine Geschäftsführung strategische Entscheidungen sowie Weisungen an ihre Mitarbeiter nicht von der Zustimmung eines Dritten abhängig machen darf.