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Private Krankenversicherung (PKV) PKV-Tester verteidigen sich gegen Kritik

PKV-Argument Zahnersatz
PKV-Argument Zahnersatz: Welche private Krankenversicherung (PKV) schneidet im Tarif-Vergleich besonders gut ab? Über diese Frage streiten sich derzeit ein Versicherungsmakler und Analysten des DFSI. | Foto: oswaldoruiz / Pixabay

„Fragwürdige Ansätze und eklatante Fehler”, bemängelte Sven Hennig vor zwei Wochen in einem Blog-Beitrag zu einer aktuellen PKV-Studie, über die auch DAS INVESTMENT berichtet hatte. Der Versicherungsmakler aus Bergen auf Rügen kritisierte insbesondere die von den Studienautoren gemachten Vorgaben für Grundschutz, Standard und Premiumschutz. Ergebnis sei dass, „vermeintliche Sieger die Testkriterien gar nicht erfüllen“.

Auf Anfrage von DAS INVESTMENT nahm das von Hennig kritisierte Deutsche Finanz-Service Institut (DFSI) aus Köln Stellung: „Er kritisiert unser Abfrageprozedere, in dem wir den Versicherern einen Fragebogen zum Ausfüllen zusenden, diesen unserer Auswertung zugrunde legen und stichprobenhaft oder bei Unklarheiten in die Bedingungen schauen oder das jeweilige Unternehmen kontaktieren“, erklärt Senior Analyst Sebastian Ewy. „Warum er dieses Vorgehen als 'durchaus fragwürdig' einstuft, erklärt Herr Hennig damit, dass 'Wir alle wissen, nur die Aussagen in den Bedingungen entfalten eine Rechtskraft'.“

Nur garantierte Leistungen nennen

„Ebendiese Auffassung vertreten wir auch“, so Ewy weiter. Daher stehe in den Fragebögen als ausdrücklicher Hinweis vor der ersten Frage, dass die Versicherer nur Leistungen angeben sollen, die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) stehen. Zudem sollen die Teilnehmer jeweils vermerken, auf welche konkreten Bestimmungen in ihrem Tarifwerk sie sich dabei beziehen. „Es dürfen keine Leistungen auf Basis von Einzelfallprüfungen angegeben werden.“

Sebastian Ewy, DFSI

„Warum Herr Hennig sich an dem von uns gewählten Begriff 'Gebühren' stört, erklärt sich uns nicht“, ergänzt Ewy. Denn der Arzt rechne ja auch nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beziehungsweise Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. „Im Originalfragebogen ist diese Rubrik im Übrigen mit 'Gebührenordnung' überschrieben“, berichtet Ewy. „Wir werden gern intern diskutieren, ob wir die Überschrift online anpassen.“ Zudem erwähne Hennig eine elf Jahre alte Statistik zur Frage, wie oft Leistungen über dem Regelhöchstsatz abgerechnet werden. „Leider geschieht dies ohne Quellenangabe und damit ohne die Möglichkeit der Nachvollziehbarkeit.“

„Aufgabe für Versicherungsmakler“

Uneinigkeit herrsche außerdem in der fachlichen Frage, ob die unterschiedlichen Leistungskriterien gewichtet werden sollten. „Genau dies wollen wir nicht“, betont Ewy. „Es geht uns eben nicht darum zu bewerten, ob eine Kur unwichtiger ist als ein Hilfsmittel. Die individuelle Gewichtung muss im Gespräch mit dem Kunden unter Berücksichtigung seiner persönlichen Lebensumstände erfolgen und ist Aufgabe des Maklers.“

Eine Auswertungen der vielen Einzeldaten könnten jedoch „eine erste Marschroute und Entscheidungshilfe für den Kunden und auch den Makler sein. Sie sollen das detaillierte Gespräch zwischen Kunde und Makler aber nicht ersetzen.“ Der DFSI-Verantwortliche nennt als konkrete Beispiele: „Der ledige, kinderlose Bankkaufmann, der gern ins Ausland reist, hat nun einmal andere Ansprüche an seine PKV als die verheiratete Bankkauffrau mit zwei Kindern, die ihre Ferien gern in der Heimat verbringt.“

Ewy will aber auch insofern auf Hennigs Kritik eingehen, dass Fragen zu Leistungskriterien von den befragten Anbietern inhaltlich falsch beantwortet worden seien könnten. „Dann werden wir das gern im Gespräch mit den Versicherern überprüfen.“ Denn: „Diese kennen ihre Produkte am besten und stehen für die korrekte Antwort unseres Fragebogens ein. Gerade deswegen haben wir uns bewusst für die von uns gewählte Form der Abfrage entschieden.“

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