Im Vorfeld des für Mittwoch geplanten Sozialpartner-Dialogs mit dem Koalitionsausschuss im Kanzleramt hat DGB-Chefin Yasmin Fahimi einen weitreichenden Reformvorschlag ins Spiel gebracht: Der Deutsche Gewerkschaftsbund spricht sich für eine verpflichtende betriebliche Altersversorgung für alle Beschäftigten aus, die von den Arbeitgebern mindestens mitfinanziert werden müsse. Das erklärte Fahimi gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Die neue Pflichtvorsorge solle die gesetzliche Rente ergänzen, nicht ersetzen.

Hintergrund ist eine erhebliche Versorgungslücke: Rund 20 Millionen Beschäftigte in Deutschland hätten derzeit keine betriebliche Altersvorsorge, so Fahimi – zumeist, weil sie in Betrieben ohne Tarifbindung arbeiteten. Der DGB schlägt vor, diese Beschäftigten unter bestimmten Bedingungen in bestehende tarifvertragliche Modelle einzubeziehen. Konkrete Eckpunkte will die Gewerkschaft Ende Juni vorstellen.

Arbeitgeber sollen in die Pflicht

Die Finanzierungsfrage sei noch nicht abschließend geklärt, betont Fahimi. Eines jedoch sei klar: Die betriebliche Altersvorsorge dürfe nicht allein zulasten der Arbeitnehmer gehen. Eine einseitige Verpflichtung der Beschäftigten, ohne Arbeitgeberbeteiligung, lehnt sie ausdrücklich ab. Den zu erwartenden Widerstand nimmt Fahimi vorweg: Sie rechne damit, dass der Aufschrei groß sein und Kritik an zusätzlichen Beiträgen kommen werde.

Zustimmung von SPD, CDA – und Klingbeil

Der Vorstoß trifft auf bemerkenswert breite Unterstützung. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sprach sich am Dienstag in der ARD dafür aus, Betriebsrenten zur Pflicht zu machen – das könne zur Stabilisierung des Rentensystems beitragen. Dennis Radtke, Chef der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) bei der CDU bezeichnet die Pflicht-Betriebsrente als richtigen Schritt, um die drei Säulen der Altersvorsorge besser zu verzahnen.

Auch Jens Südekum, Wirtschaftsprofessor und Berater von Finanzminister Klingbeil, bewertet den DGB-Vorstoß gegenüber dem „Handelsblatt“ als Schritt in die richtige Richtung – es gehe um den Aufbau einer kapitalgedeckten Betriebsrente, zu der sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber beitragen müssten.

Wissenschaftliche Unterstützung kommt auch von Markus Rudolf, Professor für Finance an der WHU – Otto Beisheim School of Management. Der Vorschlag sei ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechteren Vermögensverteilung in Deutschland, schreibt Rudolf auf LinkedIn. Er verweist auf eine Studie von Andersen, Bhattacharya, Grodecka-Messi und Mann, die zeige, dass der Ausbau kapitalgedeckter Altersvorsorge in Dänemark die Vermögenskonzentration gesenkt und gleichzeitig das Durchschnittsvermögen erhöht habe. 

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hatte sich bereits im Mai für eine verpflichtende bAV ausgesprochen. Die freiwilligen Lösungen seien gescheitert, hieß es von dem Verband. DAV-Vorstandsvorsitzende Susanna Adelhardt plädierte für ein Auto-Enrolment oder ein generelles Obligatorium, verknüpfte die Forderung jedoch mit einer klaren Bedingung: Arbeitgeber dürften für Verluste aus der kapitalgedeckten Versorgung nicht haften müssen. 

MIT warnt vor weiteren Belastungen für Unternehmen

Widerspruch kommt von der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT): Ihre Bundesvorsitzende Gitta Connemann (CDU) lehnt den DGB-Vorstoß im „Handelsblatt“ als „neue Belastungen für unsere Betriebe – und das zur Unzeit“ ab. Die Unternehmen trügen bereits heute einen erheblichen Teil der bAV-Kosten und kämpften gleichzeitig mit steigenden Lohnnebenkosten, Überregulierung und internationalem Wettbewerbsdruck. Wer jetzt weitere Pflichten schaffe, gefährde Investitionen, Arbeitsplätze und Wachstum – besonders kleine und mittlere Unternehmen würden massiv belastet.

Connemann spricht sich stattdessen für Anreize und Bürokratieabbau aus: „Wer die betriebliche Altersvorsorge stärken will, muss Hürden abbauen – und nicht neue errichten.“ Auch die AfD-Bundestagsfraktion lehnt den DGB-Vorschlag ab.

Anzeige
Rob Almeida
KI irritiert den Markt
Zahlen statt Narrative: Die nächste Phase der künstlichen Intelligenz
Mit Börsengängen und strengeren Berichtspflichten könnten Anleger nun endlich die lange erhofften Informationen erhalten, so Robert Almeida, globaler Anlagestratege bei MFS IM.
Jetzt lesen

Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz als Grundlage

Politisch ist das Thema nicht neu: Das Bundeskabinett hatte bereits im September 2025 einen Regierungsentwurf für ein Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (2. BRSG) beschlossen, das unter anderem Opting-out-Modelle für Betriebe erleichtern und die Verbreitung der bAV auch in nicht tarifgebundenen Unternehmen fördern soll. Der DGB-Vorschlag geht darüber hinaus und zielt auf eine echte Verpflichtung – nicht nur auf verbesserte Freiwilligkeit.

Fahimis Vorstoß trifft auf ein politisch aufgeladenes Umfeld: Arbeitgeber und Gewerkschaften treffen am Mittwoch im Kanzleramt auf die Spitzen der Koalition – und kommen mit klar unterschiedlichen Prioritäten. Während DGB-Chefin Fahimi die zweite Säule stärken will, fordert Rainer Dulger, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), vor allem eine Bremse bei den Rentenanpassungen und die Rückkehr zum Nachhaltigkeitsfaktor. Einig sind sich beide immerhin in einem Punkt: Die betriebliche Altersvorsorge soll künftig eine größere Rolle spielen.