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Offene Immobilienfonds Keine Einsturzgefahr

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Und dann wäre da noch das seit Anfang dieses Jahres geltende Investmentsteuerrecht. Publikumsfonds müssen nun auf die Erträge aus Vermietung und Verkauf deutscher Immobilien 15 Prozent Körperschaftsteuer zahlen. Auch die zehnjährige Spekulationsfrist hat sich erledigt. Alle ab diesem Jahr entstehenden Wertsteigerungen sind unabhängig von der Haltefrist mit 15 Prozent zu versteuern. Dafür müssen die Fonds Rückstellungen bilden.

„Wir gehen von einem Einfluss in Höhe von minus 0,1 bis 0,4 Prozent auf Fondsebene aus. Dieser variiert stark mit der Länderallokation der Immobilien in den einzelnen Fonds“, so Reinhard Kutscher, Vorsitzender der Geschäftsführung von Union Investment. „Man muss jedoch auch die Einflüsse auf der Anlegerseite betrachten. Hier kann es unter Umständen – je nach fondsspezifischer Freistellungsquote – zu kompensierenden Effekten kommen.“

Privatanleger bekommen bei der Abgeltungsteuer eine Freistellung der Ausschüttungen von 60 beziehungsweise 80 Prozent. Letztere gibt es nur für Fonds, die mindestens 51 Prozent des Portfolios nicht in Deutschland investiert haben. Die gute Nachricht in Sachen festgemauerter Rendite: Wenn Inflation und Zinsen steigen, ist es sehr unwahrscheinlich, dass es noch einmal zu so starken Umschichtungen und damit Abwertungen und Schließung der Immobilienfonds kommt wie in den Jahren 2008/2009.

Einerseits ist der Spread zu Staatsanleihen so hoch, dass die Zinsen schon sehr deutlich steigen müssten, damit Investoren massiv umschichten. Und seit 2013 gelten Halte- und Kündigungsfristen, die den Fondsanbietern Planungssicherheit verschaffen und ihnen die Möglichkeit geben, im Notfall Objekte rechtzeitig ohne zu starken Druck zu verkaufen.

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