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Aktualisiert am 30.12.2019 - 09:51 Uhrin Der PraxisfallLesedauer: 3 Minuten

Der Praxisfall Bis an das Ende ihrer Tage

Frau auf Parkbank: Beraterin Margit Lang kümmert sich um den Fall einer verwitweten Seniorin.
Frau auf Parkbank: Beraterin Margit Lang kümmert sich um den Fall einer verwitweten Seniorin. | Foto: Pixabay

Der Fall

Gertrud Bornitz ist 78 Jahre alt. Sie ist verwitwet, hat keine Verwandten und keine Kinder. Nun ist sie auch nicht mehr die Rüstigste, sie muss die Kosten für ein Pflegeheim und andere Dinge schultern. Allerdings belaufen sich ihre Sparanlagen auf 317.000 Euro. Wie kann sie ihre Finanzen bestmöglich ordnen?

Illustrationen: Skathi/iStock, Freepik

Anmerkung: DAS INVESTMENT weist darauf hin, dass hier stark vereinfachte Modellfälle dargestellt sind. Sie sollen Anhaltspunkte liefern, können aber eine umfassende und sorgfältige Beratung nicht ersetzen.

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Zunächst sind in diesem Fall Ausgaben und Einnahmen zu prüfen. Denn daraus ergibt sich, wie viel Geld Frau Bornitz aus ihrem Vermögen monatlich beziehen muss. Die Ausgaben liegen zwischen 3.100 und 3.500 Euro im Monat. Hier sind die Kosten fürs Pflegeheim schon enthalten. Die Einnahmen belaufen sich auf 1.630 Euro.

>>>Alle Praxisfälle im Überblick finden Sie hier

Das macht einen monatlichen zusätzlichen Geldbedarf zwischen 1.500 und 1.900 Euro, je nach Situation. Weil sie die Einnahmen aus einer Rente bezieht, braucht sie generell keine Einkommensteuer zu zahlen. Somit müssen wir auch bei der Geldanlage keine steuerlichen Aspekte berücksichtigen.

Anschließend bestimmen wir die eiserne Reserve, die für außergewöhnliche Ausgaben jederzeit zur Verfügung stehen soll. Angesichts der schwierigen Lebensumstände setzen wir sie bei eher großzügigen 40.000 Euro an. Für die laufenden Einnahmen ergeben sich zwei machbare Alternativen.

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