Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren

DIA-Studie Riestern führt zu rund 15 Prozent Zusatzrente

Von in VersicherungenLesedauer: 1 Minute
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Externe Inhalte anpassen

An dieser Stelle finden Sie externen Inhalt, der unseren Artikel ergänzt. Sie können sich die externen Inhalte mit einem Klick anzeigen lassen. Die eingebundene externe Seite setzt, wenn Sie den Inhalt einblenden, selbstständig Cookies, worauf wir keinen Einfluss haben.

Externen Inhalt einmal anzeigen:

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt und Cookies von diesen Drittplattformen gesetzt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Wer nicht privat fürs Alter vorsorgt, muss mit einer erheblichen Rentenlücke im Ruhestand rechnen. Das ist allgemein bekannt. Doch allein mit der Riester-Rente können Arbeitnehmer diese Rentenlücke weitgehend schließen. Das zeigt eine Berechnung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA).

Riestern führt zu rund 15 Prozent Zusatzrente, so das Ergebnis der DIA-Rechnung. Zur Berechnung der Riester-Rente hat DIA eine Ansparphase von 25 Jahren mit einer Sparquote von 4 Prozent des Bruttoeinkommens und eine Rentenphase von 23 Jahren unterstellt, bei einem Zinssatz von jeweils 1,5 Prozent.

Knapp 45.000 Euro Vermögen zum Renteneintritt 

Beim Durchschnittsverdiener (derzeit 3.092 Euro brutto) summiert sich das Vermögen zum Renteneintritt dann auf knapp 45.000 Euro, was eine monatliche Rente von 192 Euro ergibt. Bezogen auf die reale Eckrente des Jahres 2030 von 1.228 Euro (45 Beitragsjahre; Rentenwert 2030 bei Rentenniveau 43 Prozent dann rund 43/48 des Rentenwertes von 2017) ergibt dies eine Zusatzrente von rund 15 Prozent.

Bild

Hallo, Herr Kaiser!

Das ist schon ein paar Tage her. Mit unserem Versicherungs-Newsletter bleiben Sie auf dem neuesten Stand im Bereich Assekuranz. Jetzt gratis abonnieren!

Go

„Aus Proportionalitätsgründen ergibt sich dieselbe Zusatzrente auch für alle anderen Rentner, die während des Erwerbslebens unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze geblieben sind“, so DIA.

>> Die komplette DIA-Studie finden Sie hier 

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden
Tipps der Redaktion