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Dialog zur Regulierung: Kompetenz-Wirrwarr und viele Vorschläge

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Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung sprach sich für die kohärente Regulierung von Finanzprodukten und des Vertriebs aus. Basis sollte die bereits erfolgte Regulierung der Versicherungsvermittlung sein. Die dortigen Ausnahmen – Ausschließlichkeitsprivileg für die Versicherer in Fragen der Ausbildung – sollte aber nicht übernommen werden.

Wer Produkte zertifiziert, soll haften

Eine Art „Produkt-Tüv“, also eine Instanz, die Finanzprodukte prüft – egal ob Tüv, Finanztest, Bafin oder sonst wer – hält der AfW nur dann für sinnvoll, wenn dies mit einer entsprechenden Haftungsübernahme einhergehe. Außerdem beklagte Wirth die fortgesetzte undifferenzierte Unterstützung der Verbraucherzentralen durch die Politik, ohne dass deren Arbeit einer Qualitätsprüfung unterzogen werde.
Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz DSW, trat vehement für eine Beweislastumkehr zugunsten des Anlegers ein. Regierungsvertreter Schäffler sah dies erwartungsgemäß eher skeptisch: „Eine Einführung von verbindlichen Ratings würde dazu führen, dass eine Bank, die ihr schlecht geratetes Eigenprodukt anbietet, dies dem Kunden sehr genau erklären müsste“, so Schäffler, der hier von einer „faktischen Beweislastumkehr“ sprach.

Die Lieblingswiese muss gemäht werden

Der DSW-Mann begrüßte die beabsichtigte strenge Regulierung der geschlossenen Fonds, der „Lieblingsspielwiese für unseriöse Beratungen“. Die Zeiten der Vermittlung von komplexen Produkten ohne Beratungsprotokoll und ohne die Offenlegung von Kick-Backs müsse ein Ende haben. Seine Idee für die Sicherstellung höherer Beratungsqualität: „Eine Lizenz für Anlageberater, die auf dem öffentlich-rechtlichen Bereich der Börse analog derjenigen eines Börsenhändlers, aufsetzt“. Die DSW setze sich auch für eine sinnvolle Bündelung von Haftungsansprüchen ein. Es müsse doch möglich sein bei vielen betroffenen Ablegern einer Falschberatung ein Pilotverfahren vor Gericht zu führen, ein Klageregister beim Bundesanzeiger sei dafür höchst sinnvoll. Dies könnte Kosten einsparen und die Überlastung der Gerichte eindämmen.
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