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Aktualisiert am 22.07.2009 - 18:55 Uhrin VersicherungenLesedauer: 6 Minuten

Die Basisrente: Mehr Mobilität

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Steuervorteile stark ausgebaut Der Absatz der Rürup- oder Basis-Rente läuft noch eher gebremst: Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft meldete für Ende 2008 einen Gesamtbestand von knapp 855.000 abgeschlossenen Verträgen. Als Hemmschuh wird im Markt aber noch  gesehen, dass seitens der Versicherer bezüglich Transparenz und Verständlichkeit der Produkte Nachbesserungsbedarf besteht. Beispielrechnungen (2009) Kommt es aber zum Abschluss, sind die Beitragsvolumina durchaus attraktiv: Diese liegen im Durchschnitt bei 2.300 Euro. Das ist etwa das Dreifache eines normalen, nicht geförderten Rentenversicherungsvertrags. Grund: Seit 2005 hat sich mit Einführung der Basisversorgung die steuerliche Absetzbarkeit als Sonderausgaben in der  Erwerbsphase stark verbessert. Der jährliche Höchstbetrag der begünstigten Altervorsorgeaufwendungen für die Basisversorgung liegt bei 20.000 Euro (Ehegatten 40.000 Euro). Seit 2005 sind 60 Prozent der Höchstbeträge abzugsfähig – mit Steigerungssätzen von 2 Prozent (ab 2006 bis 2025), bis der gesamtabzugsfähige Höchstbetrag von 100 Prozent erreicht ist. Ab 2009 sind 68 Prozent von 20.000/ 40.000 Euro als Sonderausgabe absetzbar (siehe Grafik). Zudem ist unter bestimmten Bedingungen der Einschluss von Berufsunfähigkeits- und            Hinterbliebenenrenten steuerlich möglich. Wichtig ist darauf zu achten, dass mehr als 50 Prozent der gezahlten Beiträge auf die eigene Altersvorsorge entfallen. Ob dies für Kunden sinnvoll ist, muss der Finanzberater im persönlichen Gespräch herausfinden. Alternativ möglich wäre auch der Abschluss einer separaten Berufsunfähigkeitsversicherung sowie die Absicherung der Familie über eine günstige Risiko­lebensversicherung. Nur so kommen alle Einzahlungen der eigenen Altersvorsorge und einer dann auszuzahlenden höheren Rente zugute. Wichtig ist es darauf hin­zuweisen, mit welchen Beträgen sich der Staat an der privaten Altersvorsorge beteiligt (siehe Beispielrechnungen). Klar ist: Der Gesetzgeber hatte mit dem AEG insbesondere die Entlastung der jüngeren Generation im Blick. Begünstigt wird mit der Basis-Rente indes die ältere, gut situierte Generation. Es zeigte bereits ein Artikel in „Der Betrieb“ im Juni 2005, dass sich für diese Zielgruppe Nachsteuerrenditen in Höhe von bis zu 14,6 Prozent ergeben können. So konnte zum Beispiel ein 60-Jähriger mit einer Einmaleinzahlung in die Basis-Rente und sofort beginnender Rente mit einer Rendite von rund 9 Prozent rechnen. Ein 2005 erst 30-Jähriger mit einer Einzahlung 2005 und der Rentenzahlung ab 2040 muss sich hingegen mit einer Rendite von 3,18 Prozent zufrieden geben. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass der Besteuerungsanteil für den Rentenbeginn des 60-Jährigen 2005 mit 50 Prozent und die Rente des 2005 erst 30-Jährigen zum Rentenbeginn 2040 mit einem Besteuerungsanteil von 100 Prozent erfasst wird. Basis-Renten sollen den Anreiz zur Eigenvorsorge für das Alter bieten. Darum hatte der Gesetzgeber bereits mit dem Jahressteuergesetz 2007 rückwirkend auf den 1. Januar 2006 die Günstigerprüfung modifiziert. Ursprünglich sollte diese zunächst von 2005 an bis zum Jahr 2019 verhindern, dass sich der Steuerpflichtige bei der Berücksichtigung der Sonderausgaben nicht schlechter stellen sollte als vor 2005. Mit der Regelung ab 2005 war es jedoch denkbar, dass Einzahlungen in die Basisversorgung teilweise oder ganz nicht steuerlich relevant erfasst werden konnten.