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Aktualisiert am 22.07.2009 - 18:55 Uhrin VersicherungenLesedauer: 6 Minuten

Die Basisrente: Mehr Mobilität

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Ab 2006 war es möglich, Beiträge nach dem bis 2004 geltenden alten Recht zu erfassen (Höchstbetragsberechnung ohne Basisversorgung zuzüglich eines  Erhöhungsbetrags aus der Einzahlung in eine Rürup-Rente). Somit wurde die Abzugsfähigkeit der eingezahlten Beiträge im zuvor genannten Rahmen gewährleistet. Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wurde dann der Kreis der Basis-Renten-Produktanbieter über Versicherungen hinaus auch auf Banken und Fondsgesellschaften ausgedehnt. Dabei sollte beachtet werden:  Nicht nur Selbstständige, sondern auch alle Steuerpflichtigen, die entsprechende freie Gelder zur Verfügung haben, können eine Basis-Rente abschließen. Ganz im Gegensatz zur Schicht 2, wo etwa für die bAV ein Arbeitgeber erforderlich ist und bei Riester-Verträgen die unmittelbar Begünstigten mindestens Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung sein müssen. Weiter kann die Riesterversorgung für versicherungspflichtige Landwirte, Beamte und geringfügig Beschäftigte, die die Rentenversicherungsbeiträge ihres Arbeitgebers auf 19,9 Prozent aufstocken wollen, attraktiv sein. Für die Basisversorgung kommen in Betracht: gut situierte Altkunden, Begünstigte mit Ablaufleistungen (aus Lebensversicherungen und Direktversicherungen), Beamte, Arbeitnehmer, Immobilienveräußerer, bedachte Personen aus Erbschaften und Schenkungen, Unternehmer mit Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung, Versorgungswerkler (etwa Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwälte), Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, Handwerksmeister, Altrentner (mit Steuernachzahlungspotenzial aufgrund zentraler Meldung aller Renten). Fazit: Die steuerlichen Anreize der Basis-Rente sprechen für sich. Mit dem Einsatz von bis zu 20.000 Euro können derzeit Sonderausgaben in Höhe von 13.600 Euro für einen Ledigen erfasst werden. Andere staatlich unterstützte Altersvorsorgemöglichkeiten können da nicht mithalten: Die  Förderung der bAV erfolgt über Steuerfreistellung lediglich bis zu 4.392 Euro (ungeachtet der Sozialversicherungsfreiheit von bis zu 2.592 Euro), bei der  Riester-Rente können nur bis zu 2.100 Euro neben anderen Sonderausgaben steuerlich relevant erfasst werden. Der Autor: Dipl.-Betriebswirt Jürgen Maifarth ist Steuerberater in Wiesbaden. Er gestaltet Vortträge, Workshops und Seminare zum Thema private Altersvorsorge. Dieser Artikel stammt aus dem DAS INVESTMENT EXTRA „Basis-Rente – Vorsorgen mit Steuer-Bonus“ (Beilage zu DAS INVESTMENT Ausgabe Mai 2009, in Kooperation mit Friends Provident International)

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