Wie sich europäische Pepp und deutsches Altersvorsorgedepot unterscheiden
Deutsches AVD versus europäisches PeppPrivateAltersvorsorge:DieEUwerkeltaneinemeigenenProdukt
Die EU will das europäische Altersvorsorgeprodukt Pepp reformieren. Dessen Rahmen weicht allerdings teils stark vom deutschen Altersvorsorgedepot ab.
Zur Förderung der privaten Altersvorsorge hegen Deutschland und die EU unterschiedliche Pläne, die nicht immer zusammenpassen.| Bildquelle: Erstellt mit KI
Mit dem „Pepp“ (geschrieben meist: PEPP) wollte die EU ein europaweit einheitliches, übertragbares Altersvorsorgeprodukt schaffen – als smarte Altersvorsorgemöglichkeit für alle EU-Bürger. Sieben Jahre ist das nun her. Zwischenzeitlich war es still geworden um das Vorhaben. Der Grund: Das Pepp ist am Markt schlicht nicht angekommen, bis dato gibt es überhaupt erst zwei Produkte, die als Pepp aufgelegt wurden.
Man könnte auch sagen: Das Pepp ist im ersten Anlauf krachend gescheitert.
Im vergangenen November legte die EU-Kommission dann einen Reformvorschlag vor, seither steht das Thema wieder auf der Tagesordnung. Parallel zur europäischen Reform des Pepp wird allerdings auch das deutsche Altersvorsorgedepot (AVD) auf den Weg gebracht. Und es kommt einmal mehr wie es öfter geschieht im Spannungsfeld zwischen den Plänen der EU und denen einzelner Mitgliedsländer: Die Ideen ähneln sich, die Ausführungen weisen aber teils in entgegengesetzte Richtungen.
Wo Pepp und Altersvorsorgedepot sich treffen – und wo sie auseinanderlaufen
Frank Rottenbacher | Bildquelle: AfW
Gemeinsamer Nenner beider Projekte ist ein niedrigschwelliges Angebot an Verbraucher, die ihre Altersvorsorge privat aufstocken möchten. Die Wege, die das Pepp und das Altersvorsorgedepot beschreiten, laufen jedoch nur teils in die gleiche Richtung.
AfW-Vorstand Frank Rottenbacher hat die beiden Projekte auf Anfrage von DAS INVESTMENT eingeordnet und kommt zu einem gemischten Befund: An mehreren Stellen ziehen Brüssel und Berlin in dieselbe Richtung, an anderen überhaupt nicht.
Grundlage des Vergleichs ist der Pepp-Reformentwurf, wie ihn die EU-Kommission vorgelegt hat. Im Zuge der noch anstehenden Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Rat und EU-Parlament könnten sich einige Punkte noch ändern.
Gemeinsamkeiten: weg von der Garantie, weg von der Beratungspflicht bei Basisprodukten
Konzeptionell folgen AVD und Pepp derselben Grundstruktur: Vom Altersvorsorgedepot soll es zwei Varianten geben. Neben einem individuell vom Emittenten gestalteten Depot auch ein Standarddepot – beim Pepp ist von einem „Basis-Pepp“ die Rede.
Beide, das Pepp und das Altersvorsorgedepot, verabschieden sich zweitens von starren Beitragsgarantien zugunsten von Lebenszyklusmodellen, die die Aktienquote im Zeitverlauf automatisch anpassen. Das eröffnet höhere Renditechancen am Kapitalmarkt. Grantien sollen hier wie dort jedoch ebenfalls möglich sein.
Und drittens sollen sich beide Basisvarianten – das deutsche Standarddepot wie auch das Basis-Pepp – ohne vorherige verpflichtende Beratung abschließen lassen.
Damit das Pepp am deutschen Markt überhaupt eine Chance gegen das Altersvorsorgedepot hat, darf es steuerlich nicht schlechter gestellt werden als dieses. Das schreibt der Kommissionsvorschlag den Mitgliedstaaten vor.
Unterschiede: Kostenlogik, Angebotspflicht, Reichweite und Anlagegrenzen
Beim Thema Kosten klaffen die beiden Konzepte auseinander. Das deutsche Standarddepot bekommt eine strikte gesetzliche Obergrenze für die Effektivkosten von maximal einem Prozent. Beim Pepp dagegen will man sich davon wieder verabschieden: Der bisherige Ein-Prozent-Deckel für das Basis-Pepp soll wegfallen. An seine Stelle tritt ein „Value-für-Money“-Ansatz, der Kosten und Leistung ins Verhältnis setzt, statt eine feste Kostengrenze vorzugeben.
Auch bei der Frage, wer welches Produkt anbieten muss, gehen die Wege auseinander. Anbieter eines Altersvorsorgedepots sind in Deutschland verpflichtet, zusätzlich auch ein Standarddepot bereitzustellen – entweder eigenständig oder über Kooperationen. Auf europäischer Ebene soll eine vergleichbare Pflicht künftig entfallen: Wer ein individuell gestaltetes Pepp – vergleichbar dem individuellen Altersvorsorgedepot - anbietet, muss daneben nicht mehr zwingend auch ein Basis-Pepp vorhalten.
Grundsätzlich verschieden ist zudem die geografische Reichweite. Das Altersvorsorgedepot ist als rein nationale Lösung für den deutschen Markt konzipiert, das Pepp dagegen als paneuropäisches Produkt gedacht – mit dem Versprechen, dass Anleger es grenzüberschreitend innerhalb der EU mitnehmen können, wenn sie ins Ausland umziehen.
Schließlich unterscheiden sich beide Produkte in ihren Anlagegrenzen. Das Basis-Pepp erlaubt zur Diversifikation bis zu 5 Prozent alternative, nicht gelistete Anlageklassen beizumischen. Das Altersvorsorgedepot hingegen legt die zulässigen Anlagen über eine Positivliste fest, die im Kern regulierte Fonds, ETFs und Anleihen umfasst – alternative, nicht gelistete Anlageklassen sind nicht vorgesehen. Mögliche Investments auf der Positivliste sind allerdings Eltifs, über die auch Privatanleger in Private Markets investieren können.
Ein Kernunterschied zwischen Pepp und dem deutschen Altersvorsorgedepot ist zudem die staatliche Förderung. Das Altersvorsorgedepot wird direkt staatlich bezuschusst – mit einer Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr, einer Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr und einem einmaligen Berufseinsteiger-Bonus für unter 25-Jährige.
Das Pepp kennt keine vergleichbare Förderung. Der Kommissionsvorschlag verlangt lediglich steuerliche Gleichbehandlung mit nationalen Produkten – eine echte Zulage, wie sie das Altersvorsorgedepot bietet, ist darin nicht vorgesehen. Ob ein Pepp-Vertrag in Deutschland überhaupt förderfähig würde, hinge somit davon ab, ob der deutsche Gesetzgeber die Altersvorsorgedepot-Zulage für Pepp-Verträge öffnet.
Für das deutsche Altersvorsorgedepot steht der Starttermin fest: Am 1. Januar 2027 geht es los. Verschwommener sind die Aussichten für das Pepp: Wann hier der Trilog beginnt, der den endgültigen gesetzlichen Rahmen absteckt, ist noch nicht absehbar. Erst muss das EU-Parlament im Herbst seine eigene Position finalisieren.
In einem ersten Berichtsentwurf von Ende Juli 2026 skizzierte Stéphanie Yon-Courtin (Renew, Frankreich), die im EU-Parlament Berichterstatterin für den parlamentseigenen Econ-Aussschuss ist, einige Ideen: Das Basis-Pepp solle durch ein neues EU-Label als „Euro Pension Product“ europaweit wiedererkennbar werden. Dagegen soll mit dem „Work-Pepp“ erstmals eine Variante entstehen, die Arbeitgeber finanzieren und in die sie ihre Beschäftigten optional automatisch aufnehmen können. Wechsel zwischen den Produktvarianten oder zu nationalen Angeboten sollen unkomplizierter werden.
Die Pepp-Anleger sollen bei Vertragsabschluss auch grundsätzlich beraten werden, fordert Yon-Courtain – unabhängig davon, ob sie ein Basis- oder ein individuelles Pepp wählen, und auch dann noch einmal, wenn sich später ihre finanzielle Situation deutlich ändert. Die Beratung könne auch digital geschehen. Ein persönliches Gespräch soll es nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch geben – wobei Anbieter es dann nicht verweigern dürften.
Hinsichtlich der Produktkosten für ein zukünftiges Pepp fordert Yon-Courtain in ihrer ersten Stellungnahme: An die Stelle des Ein-Prozent-Deckels soll ein Angemessenheitsmaßstab treten, der Kosten und Nutzen ins Verhältnis setzt und über das Pepp-Kid sowie das künftige Eiopa-Register nachvollziehbar bleibt. Die Beratung zum Basis-Pepp solle zudem nicht zwingend nur gegen Honorar, sondern auch gegen Provision erfolgen können.
Was der Rat der EU sagt
Der Rat der EU, die Ländervertreter, haben sich Ende Juni bereits final zum Pepp geäußert: Wie die Kommission will auch der Rat die derzeit verpflichtende Anlageberatung für das Basis-Pepp abschaffen: Anbieter und Vertreiber sollen sie künftig nur noch auf ausdrückliche Kundenanfrage leisten müssen.
Damit soll das Basis-Pepp zu einem reinen Ausführungsprodukt werden, das sich günstig online vertreiben ließe. Für das individuell von Emittenten kreierte („maßgeschneiderte“) Pepp will auch der Rat an der Beratungspflicht festhalten.
Ebenso bei den Kosten folgt der Rat der Kommissionslinie: Die Obergrenze von einem Prozent für die Kosten eines Pepp soll fallen. Zudem begrüßt der Rat das Ziel, Arbeitgeberbeiträge zum Pepp zu vereinfachen.
Zurückhaltender sind die Ländervertreter dort, wo sie zusätzlichen Umsetzungs- oder Aufsichtsaufwand befürchten: Die von der Kommission vorgeschlagene EU-einheitliche steuerliche Behandlung des Pepp, erweiterte Aufsichtsbefugnisse auf EU-Ebene und ein eigenes Preis-Leistungs-Rahmenwerk strich der Rat aus seinem Vorschlag.
Im Gegenzug soll ein gestärktes System der Produktaufsicht die Verbraucher weiterhin schützen: Anbieter sollen schon beim Registrieren eines Pepp nachweisen, dass sie die bestehenden Vorgaben zur Produktaufsicht und -governance erfüllen können.
Trilog-Start nicht vor Spätherbst erwartet
Sobald – wie beschrieben – nun auch der finale Vorschlag des EU-Parlaments vorliegt, kann die Pepp-Reform in die Trilog-Verhandlungen gehen. Das könne im Spätherbst 2026 soweit sein, schätzt Rottenbacher.
Die Verhandlungen könnten sich allerdings hinziehen, wie der AfW-Vorstand ebenfalls zu bedenken gibt: Bei der Kleinanlegerstrategie dauerte es fast zwei Jahre bis zur Einigung. Bei dem Vermittlerverband rechnet man immerhin damit, dass die Pepp-Reform bis zur nächsten Europawahl 2029 abgeschlossen sein dürfte.
Iris Bülow ist Redakteurin Print und Online bei DAS INVESTMENT und dem private banking magazin. Dort beschäftigt sie sich schwerpunktmäßig mit Fonds, Finanzberatung und Regulierung. Vorher war sie mit Schwerpunkt Wirtschaft und Steuern für einen Hamburger Fachverlag tätig gewesen. Redaktionelle Erfahrung hat sie außerdem bei einem wissenschaftlichen Institut für internationale Schulbuchforschung gesammelt. Bülow hat Geschichte, Slavistik und Osteuropawissenschaft (VWL) an der Universität Hamburg studiert.
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