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Parlamentarische Anfrage gestartet Wie es um die Finanztransaktionssteuer steht

Olaf Scholz: Der Bundesfinanzminister will seine Päne für eine europäische Transaktionssteuer weiterverfolgen.
Olaf Scholz: Der Bundesfinanzminister will seine Päne für eine europäische Transaktionssteuer weiterverfolgen. | Foto: imago images / photothek

„Die Finanztransaktionssteuer produziert nur Verlierer“, entrüstet man sich aktuell beim Deutschen Aktieninstitut (DAI). Eine mögliche Finanztransaktionssteuer mache es Unternehmen schwer, an Geld zu kommen – gerade in der angespannten Wirtschaftslage der Corona-Krise sei das ein Problem. Die Steuer belaste obendrein all jene Kleinanleger, die mit Aktienanlagen für ihr Alter vorsorgen wollten.

DAI-Chefin Christine Bortenlänger fordert einen Stopp entsprechender Pläne im Bundesfinanzministerium. „Die Finanztransaktionssteuer ist keine Antwort auf die Finanzprobleme der Staaten nach Corona. Sie muss deshalb von der Agenda der deutschen EU-Ratspräsidentschaft gestrichen werden“, so Bortenlänger.

Am 1. Juli übernimmt Deutschland sechs Monate lang den Vorsitz im Rat der Europäischen Union. Seine Aufgabe wird es sein, gemeinschaftliche Vorhaben der Staaten voranzutreiben und Entscheidungen zu fällen. Die Finanztransaktionssteuer ist ein solches Vorhaben, das auf die Agenda kommen soll.

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BMF richtet Referat ein

Im hiesigen Finanzministerium brütet man bereits seit Längerem über entsprechenden Plänen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat im vergangenen Dezember Pläne für eine europäische Richtlinie vorgelegt, um das Projekt konkret zu machen. Der Plan: Es solle eine Steuer von 0,2 Prozent anfallen, wenn Anleger Papiere einheimischer Unternehmen kaufen, die mehr als eine Milliarde Euro Marktkapitalisierung auf die Waage bringen.

Die Steuer soll zunächst in zehn europäischen Ländern gelten – neben Deutschland auch in Frankreich, Belgien, Spanien, Portugal, Italien, Österreich, der Slowakei, Slowenien und Griechenland. Im vergangenen Frühjahr besserte Scholz noch einmal nach: Länder, die auf dem Gebiet bereits nationale Steuern eingeführt haben, sollen diese trotz gemeinschaftlicher Regelung beibehalten können.

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