Im internationalen Vergleich
„Die GOÄ ist ein Qualitätsmerkmal“
In Deutschland rechnen Ärzte sowohl nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als auch nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab. Dieses Nebeneinander sei gut für die Patienten, sagen Forscher des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung. Die „Ärzte-Zeitung“ erläutert die Details ihrer Studie.