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in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 5 Minuten

Die große Robo-Advisor-Interview-Reihe Ginmon, Teil 3: „Nach Mifid II werden Provisionen nicht mehr durchsetzbar sein“

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Der Robo-Advisor Fintego von der Fondsplattform Ebase bietet seine Lösungen seit Herbst vergangenen Jahres auch für einzelne Makler beziehungsweise Finanzanlagenvermittler nach §34f GewO an. Bieten Sie einzelnen Finanzanlagenvermittlern vergleichbare Lösungen an? 

Reiner: Aufgrund der massiven Nachfrage fokussieren wir uns aktuell auf Zusammenarbeiten mit Banken und Vermögensverwaltern. Für die Zukunft ist eine Lösung für unabhängige Berater aber nicht ausgeschlossen.

Verbraucherschützer und andere Marktteilnehmer fordern ein Ende der klassischen Provisionsberatung. Anlageberater sollen nicht mehr vom Produktanbieter, sondern direkt von den Kunden bezahlt werden. Was glauben Sie, wird es in Deutschland im Bereich Investmentfonds zu einem Provisionsverbot kommen? Wenn ja, wann wird das sein?

Reiner: Mit MiFid II wird in Europa der Weg der Offenlegungspflichten gegangen. Faktisch wird das jedoch auch dazu führen, dass Provisionen aufgrund der Transparenz gegenüber dem Kunden schlicht nicht mehr durchsetzbar sein werden. Berater, Vermögensverwalter und Banken müssen sich daher langsam ernste Gedanken über die Zukunft ihres Geschäftsmodells machen.

Wie groß wäre der Schub, der Ihnen ein Provisionsverbot verleihen würde?

Reiner:
Da ein Großteil der Industrie sich noch nicht auf ein Verbot bzw. die Offenlegungspflichten vorbereitet hat werden wir wohl gestärkt aus dieser regulatorischen Entwicklung hervorgehen. 

Zwar haben Finanzanlagenvermittler weniger Pflichten im Bereich Dokumentation zu erfüllen, dürfen aber streng genommen gar keine Anlageberatung anbieten. Deshalb bemühen sich aktuell einige Robo-Advisor um eine Bafin-Lizenz. Welchen rechtlichen Status hat Ihr Unternehmen?

Reiner: Wir sind unter einer Lizenz nach § 34f GewO tätig und dürfen mit dieser auch bezüglich offenen Investmentvermögen, also ETFs und Indexfonds beraten. Die unter §32 KWG tätigen Robo-Advisor beraten ihre Kunden entgegen häufiger Aussagen nicht, sondern agieren diskretionär in einem breit definierten Vermögensverwaltungsmandat. Durch den Verzicht auf Anlageberatung müssen sie sich über Haftungsrisiken keine Gedanken machen. Für den Kunden haben die unterschiedlichen Lizenzmodelle letztendlich aber weit weniger Auswirkung als dies häufig suggeriert wird.

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