Morgen & Morgen Die meisten Grundfähigkeitsversicherungen sind ausgezeichnet
Seit 2020 analysiert Morgen & Morgen (M&M) Grundfähigkeitsversicherungen. Für die diesjährige Ausgabe der Studie nahmen die Analysten 112 Tarife unter die Lupe.
Bei ihren Auswertungen berücksichtigen die Forscher 15 Grundfähigkeiten als ratingrelevante Leistungsauslöser. „Andere Leistungsauslöser werden analysiert, aber nicht als ratingrelevant gewertet“, so M&M. Im Fokus stehen dabei die Eindeutigkeit der Aussagen im Bedingungswerk sowie insgesamt die Kundenfreundlichkeit.
92 Tarife sind ausgezeichnet
Hallo, Herr Kaiser!
Um ein ausgezeichnetes oder sehr gutes Rating von vier oder fünf Sternen zu erhalten, müssen die Tarife folgende Mindestkriterien erfüllen:
- Bei einem verspätet gemeldeten Versicherungsfall wird ohne Einschränkung rückwirkend geleistet.
- Der Prognosezeitraum wird auf sechs Monate verkürzt.
- Bei einer bereits sechs Monate andauernden ununterbrochenen Fähigkeitenbeeinträchtigung wird rückwirkend von Beginn an geleistet.
- Jeder einzelne Fähigkeitenverlust ist ausreichend, um die Leistungspflicht zu begründen.
- Der Versicherer verzichtet auf sein Recht auf Beitragserhöhung oder Kündigung bei unverschuldeter Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers nach §19 VVG.
- Der Versicherungsschutz besteht weiter, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer ins Ausland verzieht.
- Auf Antrag werden die Beiträge ab dem Zeitpunkt der Leistungsmeldung bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungspflicht gestundet.
- Der Versicherer verzichtet auf unübliche Einschränkungen bzw. Klauseln, die nicht zu den ratingrelevanten Sachverhalten gehören.
Das Ergebnis: Die M&M-Analysten zeichneten 92 der Tarife und -kombinationen mit der Bestbewertung von fünf Sternen aus. 13 Tarife und -kombinationen erhielten vier Sterne – das entspricht der Bewertung „sehr gut“. Drei Tarife fanden die Forscher „durchschnittlich“ (drei Sterne), vier Tarife stuften sie als „schwach“ ein (zwei Sterne). Ein Stern („sehr schwach“) wurde nicht vergeben.