Zurich: Existenzabsicherung
3 / 3
Lagermitarbeiter mit Schutzanzug. Bildquelle: Shutterstock / Dusan Petkovic

Die Zurich Gruppe in Deutschland behandelt eine überstandene Ansteckung mit dem Corona-Virus in der Arbeitskraft- und Todesfallabsicherung vergleichbar mit anderen überstandenen Infektionskrankheiten. Ab Juli wird beispielsweise die Karenzzeit von vier Wochen entfallen, die momentan noch zwischen Ausheilung und Vertragsschluss liegen müssen. 

Weiterhin gilt, dass Covid-19 und Long-Covid-Erkrankungen zwar sowohl in der Absicherung von Lebensrisiken als auch bei der Arbeitskraftabsicherung für den abgefragten Zeitraum abgefragt und anzeigt werden müssen. Nach Ausheilung der Krankheit wirkt sich diese aber nicht auf die Risikobewertung aus: Die aktuell noch geltende Wartezeit entfällt zukünftig. 

Seit Ausbruch der Pandemie hat die Zurich Gruppe Deutschland den Umgang mit Covid-19 laufend überprüft und den wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Besonders die teils auftretenden Langzeitfolgen seien „für die Risikobewertung zum Schutz der Versichertengemeinschaft eine Herausforderung“ gewesen, berichtet der Kölner Versicherer.