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in Recht & SteuernLesedauer: 3 Minuten

"Die Reichenabgabe trifft nicht nur Reiche"

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Bewertung von Immobilien extrem aufwendig

Schließlich ist es vergleichsweise aufwendig, das zu versteuernde Vermögen überhaupt zu ermitteln. Beim Wertpapierdepot oder Sparbuch stellt dies zwar kein Problem dar. Aber wie will der Fiskus den Wert einer Briefmarkensammlung oder von Einrichtungsgegenständen ansetzen?

Eine besondere Anforderung stellt die Bewertung von Immobilien dar. Das war auch der Grund dafür, dass die Vermögenssteuer 1997 ausgesetzt wurde. Konkret ging es darum, dass Immobilien mit den so genannten Einheitswerten viel zu niedrig angesetzt waren. Denn die Einheitswerte stammen in Westdeutschland noch aus dem Jahr 1964, im Osten sogar aus dem Jahr 1935. Das Bundesverfassungsgericht verlangte, dass alle Vermögensteile gleich aktuell bewertet würden. Ansonsten wären Eigentümer von Immobilien bevorzugt worden. Vor dieser Forderung hat der Gesetzgeber damals kapituliert und die Vermögenssteuer seitdem ausgesetzt.

An der Problematik hat sich bis heute nichts geändert.  Der Präsident der Bundessteuerberaterkammer Horst Vinken hat dazu auf folgenden Sachverhalt verwiesen: Ein Finanzbeamter könne pro Tag durchschnittlich zehn Grundstücksbewertungen durchführen, also circa 2.000 pro Jahr. Bei rund 30 Millionen Grundstücken in Deutschland wären demzufolge 5.000 Finanzbeamte drei Jahre lang nur damit beschäftigt. Mit anderen Worten, die Finanzverwaltung wäre komplett lahmgelegt.

Dabei gibt es durchaus praktikable Alternativen zu einer Vermögenssteuer. Wenn der Staat die starken Schultern mehr belasten will, bietet sich schon eher die Einkommenssteuer an. Das zu versteuernde Einkommen wird schon heute einmal pro Jahr ermittelt. Hier würde eine Steuererhöhung keinen verwaltungstechnischen Mehraufwand bedeutet. Zudem müsste der Steuerpflichtige nur dann an den Fiskus zahlen, wenn er auch tatsächlich etwas verdient. Am besten wäre es aber, wenn der Staat endlich anfangen würde zu sparen.

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