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„Die Sklerose ist mit den Händen zu greifen“ Vermögensverwalter über die Bafin-Pläne zum Bonitätsanleihen-Verbot

Vermögensverwalter Michael Thaler, TOP Vermögen AG, Starnberg
Vermögensverwalter Michael Thaler, TOP Vermögen AG, Starnberg
Anlegerschutz: Brennpunkt Bonitätsanleihen

Die Finanzaufsicht Bafin plant das Verbot von Bonitätsanleihen. Es fällt auf, dass insbesondere Sparkassen, diese komplexen Produkte an ihre Kunden verkauft haben. Dennoch behindern solche Verbote und noch mehr Regulierung letztlich den Wettbewerb um eine gute Finanzberatung.

Ausgerechnet die staatlichen Sparkassen haben das Gros der Bonitätsanleihen in den vergangenen Jahren an Privatkunden vertrieben. Genau diese Produkte hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) nun als nicht tauglich für Privatkunden gebrandmarkt. Zu komplex seien diese Finanzanlagen für meist unerfahrenen Anleger. Zudem gebe es zu viele potenzielle Interessenkonflikte bei der auflegenden Bank zu Ungunsten des Anlegers, begründet die Bafin ihren Schritt.

Auch wenn Bonitätsanleihen aus unserer Sicht tatsächlich aus Chance-Risiko-Abwägung nichts in einem gut strukturierten Portfolio verloren haben, zeigt das mögliche Vertriebsverbot doch: In einem dysfunktionalen Markt für Finanzdienstleistungen sollen grobe Auswüchse kaschiert werden, statt den Markt endlich funktional zu gestalten. In einem funktionierenden Markt sollten Innovationen gefördert werden, während fragwürdige Produkte wie Bonitätsanleihen sehr schnell aus dem Angebot verschwinden würden.

Woher kommt die Feststellung, dass der Markt für Finanzdienstleistungen in Deutschland mehr schlecht als recht funktioniert?

Eine Erfolgsgeschichte in den vergangenen 20 Jahren war das Auftreten Unabhängiger Vermögensverwalter, meist Bankberater, die den Produktverkauf in der Bank nicht mehr mitmachen wollten. Marktteilnehmer sprechen teils von einer stillen Revolution, die für renommierte Privatbanken eine echte Konkurrenz geworden ist. Leider hat die kontinuierliche Regulierung dazu geführt, dass eigentlich nur betuchte Kunden die Dienstleistungen eines Vermögensverwalters in Anspruch nehmen können.

Konträr zur ökonomischen Vernunft, wonach der Staat erst bei einem drohenden Marktversagen regulierend eingreifen soll, schafft Deutschland mit seinen staatlichen Betätigungen erst das Marktversagen. Sicher sind die Sparkassen zumindest einigermaßen gute Verwalter des Status-Quo, aber ich versichere Ihnen, eher schafft es ein Kamel durch das berühmte Nadelöhr, als dass staatsnahe Betriebe Vorreiter in Sachen Innovation werden. Angesichts der Niedrigzinsen sind aber kostengünstige Innovationen, wie Robo-Advisor für die Vermehrung der Sparleistung weiter Teile der Bevölkerung gefragt.

Mehr individuelle wirtschaftliche Entfaltungsfreiheit auf Basis einer gesunden Ordnungspolitik statt punktueller Verbote und einer Panikmache vor den Heuschrecken der Kapitalmärkte, wie es einst Peer Steinbrück vollbrachte, würden uns derzeit in vielen Bereichen helfen. Im Finanzdienstleistungsmarkt aber ist die Sklerose mit den Händen zu greifen.

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