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Die unternehmerischen Mankos der Versicherungsmakler

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„Fragen Sie den  Steuerberater, was eine Stornoreserve ist, dann können Sie seine Befähigung abschätzen“, rät DMA-Kursleiter Brandmann. Nicht jeder Steuerfachmann weiß, wann und wie die Stornoreserve zu versteuern und in der Bilanz anzusetzen ist. Etwa bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung: „Wenn die Stornoreserve verzinst wird und dieser Ertrag dem Makler zufließt und er davon Kenntnis hat, gilt sie als zugeflossen und damit als steuerpflichtig“, erklärt Brandmann, der reichlich Makler beraten hat, die bei einer Betriebsprüfung böse Überraschungen erlebt haben.

Provisionsabrechnungen etwa müssen zehn Jahre aufbewahrt werden. Wer vergisst, sie an den Steuerberater weiterzuleiten, ist selbst schuld. Denn dieser haftet nur für das, was er auch vorgelegt bekommt.

Rechtsform: Makler müssen haften

Auch die Wahl der Rechtsform will überlegt sein. Ein Einzelkaufmann haftet mit Haut und Haar. Daher wählen viele angehende Makler die Rechtsform der GmbH. Hier muss ein Stammkapital von 25.000 Euro zur Unternehmensgründung bestehen, und die Haftung ist beschränkt. Das Stammkapital bleibt zudem nicht geblockt, sondern kann etwa zum Kauf eines Firmenwagens verwendet werden, was viele Makler auch tun.

Die persönliche Haftung bei Maklern lässt sich indes nicht komplett umgehen. Versicherungsgesellschaften verlangen von Ein-Mann-GmbHs zunehmend Bürgschaften, bevor eine Direktvereinbarung geschlossen wird. Einige Assekuranzen verweigern aus Haftungsgründen gar Verträge mit Maklern, die als Limited firmieren.

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