Wahlkampf „Die vollständige Besteuerung von Renten könnte später greifen“
Die CDU plant, Rentnerinnen und Rentner steuerlich besserzustellen. So soll der sogenannte Altersentlastungsbetrag deutlich steigen. Das berichtet die „Rheinische Post“ nach einem Gespräch mit Antje Tillmann, der finanzpolitischen Sprecherin der CDU-Fraktion im Bundestag.
Die nächste Bundesregierung solle prüfen, „ob eine verfassungskonforme Rentenbesteuerung nicht etwa auch über die Erhöhung des Altersentlastungsbetrags möglich ist“, sagt Tillmann. Der Altersentlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag, den Steuerpflichtige ab dem Steuerjahr vor Erreichen ihres 64. Lebensjahres in Anspruch nehmen können. 2021 beträgt er noch 772 Euro. Bis 2040 schmilzt er jedoch Jahr für Jahr bis auf null ab. Laut CDU soll er nun abermals steigen und später auch langsamer sinken.
Hallo, Herr Kaiser!
Die Partei beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes zur sogenannten Doppelbesteuerung der Renten. Die Richter forderten im Mai dieses Jahres, die Rentenbesteuerung zu reformieren. So dürfe es nicht weiter sein, dass der steuerfreie Anteil der Rente im Einzelfall geringer ist als die Vorsorgeaufwendungen, die aus versteuertem Einkommen in der Erwerbsphase geleistet worden sind.
Klarer gesagt: Rentner sollen den Anteil ihrer Rente steuerfrei erhalten, für den sie zuvor aus bereits versteuertem Einkommen Vorsorge geleistet haben.
Auch die SPD-Wahlkämpfer nehmen die Rentner ins Visier. Bundesfinanzminister Olaf Scholz etwa plant, die Rentenversicherungsbeiträge ab 2023 steuerlich voll absetzbar zu machen. Zudem soll die volle Besteuerung der Renten erst im Jahr 2060 beginnen.
Die CDU hat ähnliche Gedanken: „Die Rentenversicherungsbeiträge könnten sofort als Sonderausgaben voll abzugsfähig gestellt werden“, sagt Tillmann. „Diese Alternative unterstützen wir, da Steuerpflichtige unmittelbar entlastet werden. Dieses Geld können sie nutzen, um privat stärker vorzusorgen.“