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Risikoleben, Berufsunfähigkeit, Pflege Die wichtigsten Personenversicherungen für Eigenheimbesitzer

Von in PflegezusatzversicherungLesedauer: 4 Minuten
Richtfest für Einfamilienhaus
Richtfest für Einfamilienhaus: Stefan Ganslmaier vom Versicherer die Bayerische zeigt in einer Artikelserie, über welche Personen- und Sachversicherungen Eigenheimbesitzer nachdenken sollten. | Foto: catlovers / pixelio.de
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Der Notartermin war erfolgreich und die Freude über den Kauf des Eigenheims ist groß. Wer glaubt, sich nun entspannt zurücklehnen zu können, irrt. Denn damit beginnen erst die wahren Herausforderungen – die Absicherung des eigenen Lebens, der eigenen Arbeitskraft und der Sachwerte. Dabei sollte auch der schlimmstmögliche Fall bedacht und eine Risikolebensversicherung weit oben auf die Agenda gesetzt werden.

Gerade Paare oder Familien sind sich deren Notwendigkeit oftmals gar nicht bewusst. Verstirbt einer der Hauptverdiener, hinterlässt er seinen Angehörigen möglicherweise hohe Schulden, wenn noch große Teile eines Immobilienkredits abzuzahlen sind.

Um dieser Gefahr zu entgehen, ist eine Risikolebensversicherung unabdingbar. Als Faustregel bei der Höhe der Versicherungssumme gilt: Sinnvoll ist, etwa das Drei- bis Fünffache des Jahresbruttogehalts abzusichern sowie Kredite und Darlehen und Anzahl und Alter der Kinder mit einzuberechnen.

Risikoleben: separat, verbunden, über Kreuz?

Wer sich in einer Partnerschaft befindet hat die Wahl zwischen einer verbundenen oder separaten Absicherung. Eine Risikolebensversicherung auf zwei verbundene Leben endet mit dem Tod eines Vertragsmitglieds und wird in nur einem Vertrag festgehalten. Damit ist sie im Regelfall günstiger. Bei der separaten Alternative schließen beide Partner Einzelverträge ab. Somit endet diese nicht automatisch mit dem Tod eines Versicherten und ist besonders empfehlenswert, wenn weitere Hinterbliebene im Falle des Todes beider Partner abgesichert sein sollen.

Für unverheiratete Paare ist die Über-Kreuz-Versicherung ratsam. Hierbei legen beide betroffenen Personen im eigenen Vertrag fest, dass sie von Ihrer Versicherung Geld erhalten, sollte der Partner unerwartet und frühzeitig versterben. Auf diese Weise fällt im Todesfall keine Erbschaftssteuer an.

Zusätzlich können Kunden in der Regel zwischen einem konstanten und einem fallenden Modell wählen. Bei der konstanten Variante der Risikolebensversicherung bleibt die Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit gleich. Bei einer Risikolebensversicherung über 100.000 Euro bedeutet das, dass Angehörige diese Versicherungssumme im Fall der Fälle auch ausgezahlt bekommen – unabhängig vom Zeitpunkt. Versicherungsmodelle mit einer fallenden Versicherungssumme sind besonders bei einem abzulösenden Kredit sinnvoll. Hierbei sinkt die Summe in Abhängigkeit von ihrem geringer werdenden Kreditwert.

Hausbesitzer sollten auch Arbeitskraft absichern

Mindestens genauso wichtig ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie schützt vor Finanzierungslücken, wenn ein fest eingeplantes Einkommen durch Krankheit oder Unfall (dauerhaft) wegbricht. Laut Statistik betrifft das jeden vierten Beschäftigten in Deutschland. Die häufigsten Ursachen für eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sind Probleme mit dem Herz-Kreislauf-System, Krebserkrankungen sowie psychische und nervliche Leiden. Auch Unfälle und Erkrankungen von Skelett und Bewegungsapparat spielen eine große Rolle. Das zeigt: Der Verlust der Arbeitskraft kann jeden treffen – unabhängig vom Berufsbild.

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Die staatliche Absicherung für solche Fälle ist in den letzten Jahren immer schlechter geworden. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, aber in den letzten fünf Jahren mindestens 36 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, bekommt in der Regel nicht viel Geld. Im Durchschnitt nur 716 Euro Erwerbsminderungsrente im Monat. Dazu sind die Regelungen recht streng. Anspruch haben Betroffene nur, wenn sie in keinem Beruf mehr länger als drei Stunden arbeiten können. Ansonsten kürzt der Staat. Zusätzliche finanzielle Vorsorge ist also immens wichtig.

Pflegeergänzungsversicherung schützt Eigentum

Auch eine private Pflegeergänzungsversicherung kann sinnvoll sein. Sie schließt die finanzielle Lücke, die sich aus der gesetzlichen Unterversicherung ergibt und schützt damit das private Vermögen und das aufgebaute Eigentum. Denn das Sozialamt übernimmt den fälligen Pflege-Eigenanteil nur dann, wenn das eigene Vermögen bereits aufgebraucht ist. Damit es im Notfall nicht bis zum Verkauf des Eigentums kommen muss, gibt es zur staatlichen (Teil-)Pflegeversicherung passende Ergänzungen wie die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflegerentenversicherung.


Über den Autor

Stefan Ganslmaier, die Bayerische

Stefan Ganslmaier ist Produktmanager für Sachversicherungen bei der Bayerischen. Die Versicherungsgruppe wurde 1858 gegründet und besteht heute aus den Gesellschaften Bayerische Beamten Lebensversicherung als Konzernmutter sowie der Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung und der Bayerische Beamten Versicherung für das Sachgeschäft. Den Kunden der Versicherer aus München stehen bundesweit mehr als 6.000 persönliche Berater zur Verfügung. Im zweiten Teil seiner Artikelserie zu den wichtigsten Policen für Eigenheimbesitzer geht er auf Sachversicherungen ein.

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