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Keine unternehmensindividuelle Beitragserhöhungen bei PHV, Hausrat und Unfall
In den Sachsparten Hausrat und Wohngebäude werden wir auch 2024 die Summen- und Indexanpassungen gemäß den Festlegungen des GDV umsetzen. In der privaten Haftpflichtversicherung (PHV) ist die Treuhänderanpassungsklausel und der durch den Treuhänder festzulegenden Anpassungsrahmen für uns maßgeblich. Wir erwarten dabei gegenüber dem Vorjahr abflachende und moderate Erhöhungsverläufe. Wir prüfen zudem jährlich die Erfordernisse unternehmensindividueller Beitragsanpassungen. Für die Sparten PHV, Hausrat und Unfall werden bei der HDI Versicherung 2024 keine Anpassungen aus diesem Kontext erfolgen.