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Aktualisiert am 21.09.2011 - 10:47 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 6 Minuten

Die Wut der Vermögensverwalter: Der Fall Phoenix und die Reform der EdW-Beiträge

Quelle: Fotolia
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Ein klarer Tag kurz vor Ostern 2004 im Schweizer Kanton Graubünden. Ein Kleinflugzeug kommt ins Trudeln und stürzt auf den schneebedeckten Golfplatz des Örtchens Zuoz. In den Trümmern der Piper-Propellermaschine kommt für den erfahrenen Hobbyflieger Dieter Breitkreuz und vier seiner Familienangehörigen jede Hilfe zu spät. Sein Tod an Loch 6 löst ein heftiges Nachbeben in der Kapitalanlagebranche aus: Denn Breitkreuz war Gründer und Vorstandsvorsitzender des Wertpapierhandelshauses Phoenix Kapitaldienst.

Hinter den Options- und Termingeschäften mit dem seit 1992 vertriebenen Kapitalanlageprodukt „Phoenix Managed Account“ (Mindestbeteiligung 3.000 Euro) versteckte sich trotz Kontrollen von Wirtschaftsprüfern und Aufsichtsbehörden ein ausgeklügeltes Schneeballsystem, das nach dem Tod des Gründers schnell zusammenbrach.

Im März 2005 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) stellte den Entschädigungsfall fest. Breitkreuz‘ Nachfolger an der Firmenspitze wurden zu Haftstrafen verurteilt und mehr als 30.000 Anleger fragten sich, wo ihre Einlagen geblieben waren.

Der mit geschätzten 670 Millionen Euro Schaden einer der größten Fälle von Anlagebetrug hält die deutschen Vermögensverwalter bis heute in Atem. Denn die 1998 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau angesiedelte Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), in der Finanzportfolioverwalter, Anlageberater, Anlage- und Abschlussvermittler laut Kreditwesengesetz (KWG) Zwangsmitglied sind, muss in einem solchen Fall geradestehen und Anleger bis zu einer Summe von 20.000 Euro entschädigen.

Phoenix-Fall sprengt alle Dimensionen

Auf die insgesamt rund 200 Millionen Euro Entschädigungssumme war die Kapitalausstattung der EdW jedoch nicht vorbereitet. Das Bundesfinanzministerium ging 1998 von bis zu 7.000 beitragspflichtigen Unternehmen und jährlichen Beitragseinnahmen von bis zu 15 Millionen Euro aus. Tatsächlich zahlten lediglich rund 800 Mitglieder, darunter etwa 500 aktive Vermögensverwalter.

Im Jahr 2006 betrug der Kassenbestand gerade einmal 5 Millionen Euro; 2008 wurden 3,2 Millionen Euro eingenommen. Viel zuwenig, zumal nur ein Teil davon für Entschädigungen zur Verfügung steht: „Verwaltungskosten, die sich im Durchschnitt auf 45 Prozent der jährlich erhobenen Beiträge belaufen, haben einen nachhaltigen Vermögensaufbau bei der EdW verhindert“, so der Bundesrechnungshof 2008 in einem Gutachten.

Folge: Um die Phönix-Opfer nach jahrelangem Streit 2009 zumindest teilweise zu entschädigen, musste die EdW einen Kredit der Bundesregierung in Höhe von 128 Millionen Euro aufnehmen. „Wir haben 24.000 Anleger angeschrieben und 17.500 positiven Entscheidungen über eine Teilentschädigung mit einem zugesagten Volumen von rund 82 Millionen Euro getroffen“, sagt Michael Helmers, Leiter der EdW.

Bislang nur Teilentschädigungen


Weitere 3.500 Anleger sollen bis Ende des Jahres angeschrieben werden. Die EdW behält allerdings zunächst einen Teil der Entschädigung aus Sicherheitsgründen ein, da man von sogenannten Aussonderungsrechten (nicht zur Insolvenzmasse gehörende abgesicherte Verbindlichkeiten) ausgeht.

Fünf Jahre lang muss die Entschädigungseinrichtung nun jährlich 25,6 Millionen Euro des Kredits zurückführen, erstmals Ende September 2010. Logische Folge: Das Finanzministerium erließ 2009 eine neue Beitragsverordnung mit deutlich erhöhten Beiträgen für alle der EdW zugeordneten Institute, darüber hinaus werden Sonderbeitragsbescheide erhoben.
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