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„Die Zypernhilfe verstößt gegen den ESM-Vertrag“

Dietrich Murswiek, Rechtsprofessor der Universität Freiburg, Quelle: Dietrich Murswiek
Dietrich Murswiek, Rechtsprofessor der Universität Freiburg, Quelle: Dietrich Murswiek
Professor Dietrich Murswiek ist Direktor des Instituts für Öffentliches Recht der Universität Freiburg.

Ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Finanzhilfe an Zypern gegeben sind, scheint niemanden zu interessieren. Die Rettungspolitiker erwecken den Eindruck, als seien sie ermächtigt, nach freiem Ermessen über die vermeintliche Rettung eines Euro-Staates zu entscheiden.

Dabei macht der ESM-Vertrag Finanzhilfen zugunsten eines in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Euro-Staates von einer Voraussetzung abhängig, mit der sichergestellt werden soll, dass die Eigenverantwortlichkeit der Staaten für ihre Haushalte grundsätzlich bestehen bleibt und dass finanzielle Hilfe nur als „ultima ratio“ geleistet wird – nämlich dann, wenn ohne diese Hilfe die Krise des betreffenden Staates auf andere Staaten übergreifen und schließlich die Finanzstabilität der ganzen Eurozone erschüttern müsste.

„Stabilitätshilfe“ darf nach Artikel 12 des ESM-Vertrages nur geleistet werden, wenn dies „zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt und seiner Mitgliedstaaten unabdingbar“ ist.

Zyperns Krise ist nicht die nächste Eurokrise

Es reicht also nicht aus, wenn einem einzelnen Mitgliedstaat Zahlungsunfähigkeit droht. Dies wäre gemäß Artikel 125 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) sein eigenes Problem.

Hilfe ist im Sinne der Ultima-Ratio-Konzeption nur erlaubt, wenn die Insolvenz des einzelnen Mitgliedstaats auch die Finanzstabilität anderer Mitgliedstaaten erschüttern würde. Es genügt aber nicht, dass neben dem primär betroffenen Staat ein oder zwei weitere Staaten von der Finanzkrise angesteckt zu werden drohen.

Vielmehr muss die Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets im Ganzen auf dem Spiel stehen. Die Finanzhilfe muss zu dem genannten Zweck „unabdingbar“ sein. Unabdingbar ist noch strenger als „erforderlich“. Daraus kann man entnehmen, dass die Finanzhilfe nur erlaubt sein soll, wenn es als sicher oder zumindest als höchstwahrscheinlich erscheint, dass ohne sie – auch in der geplanten Höhe – die Finanzstabilität des Euro-Währungsgebietes und der Mitgliedstaaten nicht gewahrt werden kann.

Mangelhafte Beweislage

Bundesregierung, Bundestag und der Bundesfinanzminister als das deutsche Gouverneursrats-mitglied dürfen der Zypern-Hilfe also nur dann zustimmen, wenn die „systemische“ Auswirkung einer Insolvenz Zyperns – sowohl im Hinblick auf andere Mitgliedstaaten als auch auf das Euro-Währungsgebiet insgesamt – nachweisbar ist.

Die finanzielle Verflechtung, aus der sich ergibt, dass es zur Erschütterung der Finanzstabilität im Euro-Währungsgebiet und in anderen Mitglied-staaten kommen wird, falls Zypern zahlungsunfähig wird, muss somit durch konkretes Zahlen-Material belegt werden.

Ein solcher Nachweis ist bisher nicht geführt worden. Zwar haben die Europäische Kommission und die EZB die von der Zypern-Krise ausgehenden Gefahren für das Euro-Währungsgebiet bewertet und im Ergebnis die systemische Relevanz Zyperns für das Euro-Währungsgebiet bejaht. Die Begründung ihrer entsprechenden Mitteilung genügt jedoch nicht den Anforderungen des Vertrages.

Das Papier liest sich wie ein politisches Statement, das mit kräftigen Behauptungen und spekulativen Vermutungen arbeitet, aber keine durch Fakten und Zahlen belegten Beweise für die angeblich befürchteten Auswirkungen einer Zahlungsunfähigkeit Zyperns enthält.

Wenn der Zusammenbruch von Banken in anderen Mitgliedstaaten befürchtet wird, dann kann diese Befürchtung nur unter der Voraussetzung zur Grundlage einer ESM-Hilfe gemacht werden, dass konkret belegt wird, in welcher Weise Banken in anderen Euro-Staaten mit zyprischen Banken verflochten sind und wie sich aufgrund der belegten Verflechtungen der Zusammenbruch zyprischer Banken auf sie auswirkt.

Statt konkrete Zahlen zu nennen, ziehen sich Kommission und EZB in ihrer Mitteilung auf psychologische Erwägungen zurück. Selbst für das mit Zypern wirtschaftlich eng verbundene Griechenland vermögen Kommission und EZB letztlich nicht mehr zu sagen, als dass die griechischen Banken „mit unmittelbaren Vertrauensverlusten konfrontiert“ wären. Und was die Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt angeht, kommen Kommission und EZB nicht über die These hinaus, von Zypern könne eine „negative Signalwirkung“ ausgehen.

Diese These wird dann zwar noch aufgegliedert in weitere spekulative Unterthesen, zum Beispiel dass „die Banken des Euro-Währungsgebiets mit einer Verschlechterung ihrer Möglichkeiten zur Aufnahme unbesicherter Finanzierung konfrontiert sein“ könnten. Solche Spekulationen über das Verhalten von Marktteilnehmern und Bankkunden sind aber in keiner Weise geeignet, den Nachweis zu führen, dass ohne die geplante ESM-Hilfe die Finanz-stabilität der ganzen Euro-Zone auf dem Spiel steht.

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