In Verbindung mit dem politischen Aufreger-Thema „Heizungsgesetz“ hat es auch die Wärmepumpe in die erste mediale Reihe geschafft. So überrascht es nicht, dass sich in den vergangenen Tagen Berichte über eine befürchtete Zunahme von Diebstählen der Geräte und Warnungen vor mangelndem Versicherungsschutz häuften. Die Assekuranz dürfte das hinter vorgehaltener Hand freuen, tut sich hier doch ein neues Geschäftsfeld auf. Immerhin wurde vergangenes Jahr ein Absatzrekordwert von 236.000 Heizungswärmepumpen aufgestellt. Mittlerweile sind über eine Million Geräte in Deutschland in Betrieb.

Diebstahl von Wärmepumpen droht zuzunehmen

Wie zunächst der „Spiegel“ berichtete, rechnet das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg damit, „dass in diesem Deliktsbereich zukünftig ein Anstieg zu verzeichnen sein wird“. Konkret gehe es um die vor dem Haus stehenden Einheiten von Luft-Wasser-Wärmepumpen, die gezielt abmontiert und weggeschafft würden, um sie woanders zu verkaufen. Für die Pumpen gebe es demnach einen Absatzmarkt „in weiten Teilen der Welt“. Entgegen mancher Berichte dürfte der Diebstahl von Wärmepumpen nur aufgrund der Tatsache, dass sie im Freien stehen, allerdings kein leichtes Unterfangen für etwaige Täter sein. Die Einheiten haben immerhin ein Gewicht von 100 bis 400 Kilogramm.

So geht es bisher auch eher um Einzelfälle, wobei einige Landespolizeibehörden bereits von einer Zunahme von Diebstählen berichten. Das bayerische LKA registrierte lediglich „niedrige einstellige Zahlen“ an Diebstählen und Sachbeschädigungen von Wärmepumpen. In Brandenburg waren es 2022 zehn Fälle. Für Niedersachsen wird eine „niedrige zweistellige Zahl“ genannt. Auch in Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden laut des Berichts solche Diebstähle registriert. Der Bauherren-Schutzbund (BSB) teilt wiederum mit, dass „in jüngster Zeit vermehrt Diebstähle von Außenanlagen von Luft/Wasser-Wärmepumpen“ verzeichnet wurden. Besonders Neubauten, die noch nicht bezogen wurden und deren Anlagen noch nicht im Betrieb sind, seien von diesem Problem betroffen.

 

Eigentümer sollten bei Wohngebäudeschutz nachjustieren

Klassischerweise schützt die Wohngebäudeversicherung bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm oder Leitungswasser das Gebäude und fest eingebaute Gegenstände wie zum Beispiel die Heizungsanlage. Doch Wärmepumpen dürften in vielen Verträgen noch nicht berücksichtigt sein. Auch falsche Bedienung, Frost, Kurzschluss oder Konstruktions- und Materialfehler müssen in der Regel zusätzlich mitversichert werden. Da die Investitionskosten bei solchen Anlagen sich häufig im mittleren fünfstelligen Bereich bewegen, könnte im Fall der Fälle ein erheblicher finanzieller Schaden drohen.

Auf die Gefahr eines mangelnden Versicherungsschutzes weisen unter anderem derzeit die Verbraucherzentralen hin. Auch BSB-Sprecher Erik Stange sagt: „Verbraucher sollten den Versicherungsumfang ihrer Wohngebäudeversicherung überprüfen und eine schriftliche Bestätigung für den Schutz der außen montierten Wärmepumpeneinheit einholen.“ Zusätzlich zur Überprüfung der Versicherungsbedingungen sollten Bauherren auch eventuelle Mitwirkungspflichten erfragen, die vom Versicherer gefordert werden könnten. Dazu gehörten beispielsweise die Umzäunung des Grundstücks oder die Installation der Wärmepumpe an der Hauswand.

Einige Anbieter scheinen die neue Gefahr bereits erkannt zu haben. So informierte die Alte Leipziger, dass in der Tarifvariante „Comfort“ der Gebäude- und Immobilienschutzversicherung Wärmepumpen ab dem 1. Juli 2023 bis 30.000 Euro gegen Diebstahl versichert sind. Davon würden neben Neu- auch die Bestandskunden profitieren.