Der Bundesrat hat eine Stellungnahme zum „Altersvorsorgereformgesetz“ veröffentlicht. Darin begrüßt er zwar grundsätzlich das Ziel der Bundesregierung, die private Altersvorsorge zu stärken und insbesondere Beschäftigten mit niedrigen und mittleren Einkommen einen besseren Zugang zur kapitalgedeckten Altersvorsorge zu ermöglichen. Allerdings übt die Länderkammer an fünf zentralen Punkten deutliche Kritik und schlägt Nachbesserungen vor.

1. Sonderausgaben-Höchstbetrag zu niedrig

Der Bundesrat fordert, den geplanten Sonderausgaben-Höchstbetrag von 1.800 Euro auf 3.000 Euro anzuheben. Die vorgesehene Erhöhung falle im Vergleich zur geplanten Zulagenerhöhung zu gering aus, argumentiert die Länderkammer. Bereits bei der letzten Zulagenanhebung 2018 sei der Sonderausgaben-Höchstbetrag unverändert geblieben.

Eine deutliche Anhebung – wie sie im pAV-Reformgesetz der letzten Legislaturperiode mit 3.000 Euro vorgesehen war – sei allein schon als Inflationsausgleich geboten. Würde erneut darauf verzichtet, käme dies einer schleichenden Rückführung der Förderung gleich und konterkariere das Ziel einer verbesserten Förderung.

2. Kinderzulage benachteiligt Geringverdiener

Der Bundesrat kritisert, dass Geringverdiener durch die neue Kinderzulage schlechter gestellt werden. Künftig müssten sie mindestens 1.200 Euro jährlich aufbringen, um die volle Kinderzulage von 300 Euro zu erhalten. Bisher erhalten sie die ungekürzte Zulage bei Beiträgen in Höhe von mindestens 4 Prozent ihres Gehalts. Wer weniger als 30.000 Euro verdient, muss künftig mehr einzahlen als bisher, um die volle Zulage zu erhalten.

Der Bundesrat schlägt vor, die volle Kinderzulage von 300 Euro bereits dann zu gewähren, wenn der Zulageberechtigte eine Grundzulage von mindestens 175 Euro erhält. Nur bei niedrigerer Grundzulage solle es bei der beitragsproportionalen Bemessung bleiben.

3. Kein echtes Standardprodukt

Die schärfste Kritik gilt dem sogenannten Standarddepot. Der Bundesrat bemängelt, dass der Gesetzentwurf Millionen von Fonds-Kombinationen zulasse, die allesamt unter dem Begriff Standarddepot von verschiedenen Anbietern angeboten werden könnten. Eine Vergleichbarkeit werde so jedoch gerade nicht geschaffen. Statt eines echten Standardprodukts entstehe eine Vielzahl verschiedener Depots, die trotzdem alle die Bezeichnung Standarddepot führen dürften.

Die Länderkammer fordert ein staatlich organisiertes, aber privatwirtschaftlich geführtes einheitliches Standardprodukt, das zu gleichen Wettbewerbsbedingungen mit anderen Produkten konkurriert. Großbritannien und Schweden zeigten bereits eindrucksvoll, wie moderne Altersvorsorge mit vergleichbaren Standardprodukten funktionieren könne. Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung habe sich bereits für ein derartiges Standardprodukt ausgesprochen.

Als Beispiel für eine mögliche Fondsauswahl nennt der Bundesrat eine Kombination aus sicheren und renditestärkeren Anlagen: einen ETF auf kurzlaufende Euro-Staatsanleihen oder einen Geldmarkt-ETF für den risikoarmen Teil sowie einen ETF auf einen weltweiten Aktienindex wie den MSCI World für den risikoreicheren Teil. Junge Sparer könnten so zunächst stärker auf Aktien setzen, während das Kapital kurz vor der Rente in sichere Anlagen umgeschichtet wird. Dabei könne auch im Zuge eines Ausschreibungsverfahrens auf bereits vorhandene Fonds privater Anbieter zurückgegriffen werden.