Neues Jahr, neuer Schutz Diese BSV-Versicherer zahlten bei Corona
Die Hamburger Restaurant-Kette Bolero war für ihre große Auswahl an Cocktails und mexikanischen Gerichten bekannt. Maredo wiederum, eine 1973 gegründete Steakhaus-Kette mit Sitz in Düsseldorf und 35 Filialen in ganz Deutschland, punktete mit hochwertigem Fleisch aus Argentinien, Uruguay und Irland. Das Traditionswirtshaus Paulaner im Tal in der Münchner Innenstadt zog einheimische und zugereiste Liebhaber der bayerischen Küche an. Dann kam das Corona-Jahr 2020 – und alle drei mussten schließen. Wahrscheinlich für immer. Die Corona-Lockdowns setzten ihnen finanziell zu stark zu, sie meldeten Insolvenz an.
Es gibt kaum Lokale, die die Lockdowns einigermaßen unbeschadet überstanden haben. Laut einer Umfrage des Gaststättenverbands Dehoga bangen mittlerweile 75 Prozent der Gastronomen um ihre Existenz. Rund jeder vierte zieht sogar „ganz konkret“ eine Betriebsaufgabe in Betracht. Viele Hoteliers und Gastronomen seien „nervlich und finanziell am Ende“, erklärt Dehoga-Präsident Guido Zöllick.
Positivbeispiele: Münchener Verein, Basler, Barmenia, Signal Iduna und HDI
In der öffentlichen Diskussion um die Misere der Gastgewerbetreibenden tauchen immer wieder Berichte über Versicherer auf. Es geht meist um zahlungsunwillige Anbieter von Betriebsschließungsversicherungen (BSV). BSV decken unter anderem Schließungen aufgrund einer behördlichen Anordnung ab, etwa nach dem Infektionsschutzgesetz. Dabei erstattet die Versicherung meist sowohl die Kosten, die durch die behördlich bedingte Schließung entstehen, als auch den entgangenen Gewinn.
Doch nur wenige Versicherer haben tatsächlich geleistet, wenn ihre Kunden aufgrund einer Allgemeinverfügung schließen mussten. Zu den Positivbeispielen zählen unter anderem der Münchener Verein, Basler, Barmenia, Signal Iduna und HDI. „Die meisten von ihnen hatten in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen pandemiebedingte Schließungen eingeschlossen“, erklärt Fred Wagner, Professor am Institut für Versicherungswissenschaften an der Universität Leipzig.
Hallo, Herr Kaiser!
Andere wie die Versicherungskammer Bayern (VKB) zahlten nur, wenn ein Betrieb aufgrund eines aufgetretenen Corona-Falls auf Basis einer individuellen Verfügung geschlossen wurde. Einige Versicherer schlossen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Pandemien aus. Bei ihnen stellt sich die Leistungsfrage nicht.
Die meisten AGB gingen nicht auf Pandemien ein
Der große Rest, der in seinen AGB gar nicht auf Pandemien eingegangen war und nun nicht oder nicht vollumfänglich zahlen will, beschäftigt bereits seit über einem Jahr die Gerichte. Die Versicherer verweisen auf den in vielen Versicherungsbedingungen enthaltenen Katalog von einzelnen Krankheiten, in dem Covid-19 naturgemäß nicht genannt ist, und sehen die dortige Aufzählung als abschließend an. Versicherte und deren Anwälte argumentieren mit der Unverständlichkeit und Undurchsichtigkeit solcher Klauseln.