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Neue Mifid-Regeln Diese Erfahrung macht der Vertrieb mit der ESG-Abfragepflicht

In der Finanzberatung muss jetzt auch über Nachhaltigkeit gesprochen werden
In der Finanzberatung muss jetzt auch über Nachhaltigkeit gesprochen werden: DAS INVESTMENT hat nachgefragt, wie die neue ESG-Abfragepflicht im Finanz- und Versicherungsvertrieb ankommt. | Foto: Jessica Hunold / Canva

Seit dem 2. August sollen Kunden, die ein Finanz- oder Versicherungsanlageprodukt kaufen wollen, im Vorfeld neben ihren Anlageerfahrungen und der Risikotoleranz auch nach ihren Nachhaltigkeitsvorlieben gefragt werden: „Ist Ihnen das Thema Nachhaltigkeit bei der Finanzanlage wichtig, und wenn ja, inwiefern möchten Sie nachhaltig anlegen?“ Eine entsprechende Passage wurde nachträglich in die europäische Finanzmarktrichtlinie Mifid II eingearbeitet. Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsabfrage besteht in der gesamten EU.

Dem Stichtag 2. August vorausgegangen war eine Diskussion darum, wie praktikabel es sei, einen weiteren Pflichtpunkt in die vielfach als ausufernd empfundenen Beratungsgespräche aufzunehmen. Die Finanzrichtlinie Mifid II und die Versicherungsrichtlinie IDD verlangen dem Vertrieb ohnehin schon ein umfangreiches Pflichtprogramm ab. Vielfach diskutiert wurde auch, dass die nachhaltige Finanzanlage auf europäischer Ebene nicht unbedingt ein leicht verdauliches Thema ist. So sollen Finanz- oder Versicherungskunden gefragt werden, ob sie nachhaltig im Sinne der europäischen Taxonomie-Verordnung, der Offenlegungsverordnung oder mit Blick auf mögliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsziele anlegen wollen. Was sich genau hinter diesen Punkten verbirgt, dürfte kaum einem Kunden klar sein. Berater müssen es also zunächst erläutern.

 

Ein anderer Aspekt, der vor dem 2. August in der Branche für Nachfragen gesorgt hatte: Die Pflicht soll im Bereich Finanzen nur für den von Mifid II direkt regulierten Vertrieb gelten. 34f-Vermittler, die mit Lizenz nach Gewerbeordnung Fonds vermitteln, sind nicht erfasst. Vermittler-Interessenvertreter wie die Verbände AfW und Votum rieten dennoch, dass auch 34fler die neuen Regeln befolgen sollten: Früher oder später würde der Gesetzgeber auch sie in die Pflicht nehmen, vermutet man dort.

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Mittlerweile liegt der Beginn der ESG-Abfragepflicht (ESG = ökologisch, sozial, gute Unternehmensführung), genau einen Monat zurück. Wie wird das Thema in der Praxis umgesetzt? Sind Beratungsgespräche merkbar länger geworden – und halten sich auch die formal nicht erfassten 34fler prophylaktisch an die neuen Regeln? DAS INVESTMENT hat bei Maklerpools nachgefragt.

Pools unterstützen bei der ESG-Abfrage

Demnach können angeschlossene Makler bei ihren Pools in der Regel auf Unterstützung zählen. Jung DMS & Cie. stellt seinen Partnern das Beratungstool AT Web premium zur Verfügung. In dieses habe man die Nachhaltigkeitsabfrage jetzt integriert, sagt JDC-Chef Sebastian Grabmaier. Zum JDC-Verbund gehört auch der Maklerpool Jung DMS & Cie. Seit März 2021 habe man Beratern zudem unterschiedliche Fortbildungen zu ESG-Themen angeboten, so Grabmaier.

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