Weiterbildungspflicht Diese Regeln müssen Versicherungsvermittler beachten

Wer genau im Versicherungsvertrieb ist gesetzlich verpflichtet, sich weiterzubilden? Trifft die Pflicht auch nicht mehr aktive Inhaber einer Vermittlererlaubnis? Und welche Inhalte lassen sich überhaupt als Weiterbildung anrechnen?
Zur Weiterbildungspflicht für den Versicherungsvertrieb gebe es regelmäßig viele Fragen, heißt es in einem gemeinsamen Schreiben des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Daher haben beide Stellen einen Fragen-Antworten-Katalog formuliert, der Unklarheiten beseitigen soll. Der gerade frisch aktualisierte Katalog lässt sich über die Internetseite der Bafin abrufen.
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Hintergrund: Versicherungsvermittler sind gesetzlich verpflichtet, sich 15 Zeitstunden pro Jahr weiterzubilden. Das fordert die europäische Vertriebsrichtlinie IDD und mit ihr die deutsche Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV). Die Weiterbildungspflicht gilt für selbstständige Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, aber auch für vertrieblich tätige Angestellte.
Die Kontrolle darüber, ob Vermittler dem wirklich nachkommen, obliegt den Industrie- und Handelskammern, die die Versicherungsvermittler auch beaufsichtigen. Für gebundene Versicherungsvermittler ist mittelbar die Bafin zuständig.