Handel mit Kryptowährungen Diese Steuern erhebt der Staat
Kryptowährungen sind trotz teils starker Kursschwankungen als Anlagevehikel gefragt. Doch wie wird ihr Handel eigentlich in Deutschland besteuert? Mit dieser Frage hat sich das Netzwerk Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland) beschäftigt.
Den Experten zufolge ist die Frage noch nicht abschließend geklärt, denn aktuell gibt es kein spezielles Gesetz. Der Fiskus betrachtet Kryptowährungen derzeit wie Fremdwährungen. Käufe und Verkäufe sind private Geschäfte, die individuell versteuert werden.
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„Wenn Anleger innerhalb eines Jahres kaufen und verkaufen, müssen sie Gewinne in der Einkommenssteuererklärung angeben“, erläutert Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des FPSB Deutschland. Dabei gilt eine Freigrenze von 600 Euro. Ist der Gewinn höher, wird er voll mit dem individuellen Steuersatz versteuert. Verluste können mit eventuellen Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnet werden.
Anleger, die mit passiven Produkten in Kryptowährungen investieren, zahlen dem FPSB Deutschland zufolge Abgeltungssteuer (25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer).