Drittes Quartal 2021 Diese Themen sorgen bei der Fonds-Ombudsstelle für Unmut

Bei der Ombudsstelle für Investmentfonds geht es in diesem Jahr offenbar ruhig zu. Es gingen von Januar bis September 59 Verbraucheranfragen oder -beschwerden ein. Im Jahr 2020 waren es im gleichen Zeitraum 60. Auf das gesamte Jahr bezogen 81. Die Anlaufstelle des BVI nimmt Verbraucherbeschwerden und Anfragen entgegen.
Die meisten Beschwerden kamen wegen fondsbasierter Altersvorsorgeverträge. Danach sorgten das Depotgeschäft sowie geschlossene Immobilienfonds für Unmut. Kaum einer hatte Probleme im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Änderung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB).
Beim Schlichtertreffen der Bafin sah es jedoch anders aus. Dort stießen die BGH-Urteile zu Zinsanpassungsklauseln und zur Änderung der AGB mittels stillschweigender Zustimmung vermehrt auf Proteste. Zudem kam es aufgrund der Corona-Krise zu einigen Verbraucherbeschwerden in Bezug auf Reiseversicherungen.
Durch das Urteil des BGH zu Zinsanpassungsklauseln müssen Banken möglicherweise Geld nachzahlen. Der BGH hat entschieden, dass Klauseln, welche Kreditinstituten bei dem Verzinsen von Spareinlagen freie Hand lassen, in Prämiensparverträgen unwirksam sind. Stattdessen sollen Banken Zinsen monatlich nach der Verhältnismethode bestimmen.
Die Marktwächter verzeichneten 263.000 Verbraucherkontakte. Das Frühwarnsystem für den deutschen Verbraucherschutz soll Gefahren in den Bereichen digitale Welt, Energie und Finanzen aufdecken. Von den 263.000 Eingängen waren rund 104.000 Beschwerden. Davon betrafen 16.774 Finanzprodukte oder -dienstleistungen. Die meisten kamen aufgrund von Geldanlagen und Altersvorsorge (31 Prozent). Dabei waren vor allem Banksparpläne, Sparkonten und Bausparverträge die Sorgenkinder.