Das Arbeitgeber-Bewertungsportals Kununu wertete vor einigen Wochen seine Gehaltsdaten aus und nannte die Branchen, die ihren Mitarbeitern im Schnitt am meisten bezahlen. Darüber hinaus splitteten die Analysten ihre Ergebnisse nach Geschlecht auf und ermittelten unter anderem die Wirtschaftszweige, in denen Frauen die höchsten Gehälter winken.

Beim Ergebnis fiel DAS INVESTMENT-Redakteuren auf, wie groß die Gehaltsschere zwischen Männern und Frauen, der sogenannte Gender Pay Gap, auch in den Topverdiener-Branchen ist. Auf Anfrage von DAS INVESTMENT erstellte Kununu ein weiteres Ranking. Dieser nennt diejenigen unter den 15 Top-Zahler-Branchen, die Frauen am stärksten benachteiligen. Welche das sind, wie viel dort Männer und Frauen jeweils im Schnitt verdienen und wie weit die Gehälter beider Geschlechter auseinander liegen, erfährst du in unserer Bildstrecke.

Der betrachtete Zeitraum ist der 01.01.2022 – 31.12.2022. Insgesamt flossen laut Kununu über 168.000 Gehaltsangaben in diese Auswertung ein. Bei der Gehaltsschere handelt es sich um einen teilweise bereinigten Gender Pay Gap. Es wurden nur Gehaltsangaben von Vollzeitbeschäftigten berücksichtig. Nicht berücksichtigt wurden beispielsweise verschiedene Jobs, Hierarchieebenen und Berufserfahrung. 

 

 

Hintergrundinfo

In Deutschland gilt eigentlich das Entgeltgleichheitsgebot. Das heißt, Arbeitgeber dürfen für gleiche oder gleichwertige Arbeit nicht deshalb weniger Lohn oder Gehalt zahlen, weil die oder der Angestellte ein bestimmtes Geschlecht hat.

In der Praxis sieht das allerdings völlig anders aus. Frauen bekommen für gleiche Arbeit 7 Prozent weniger Geld als Männer. Das stellt das Statistische Bundesamt fest.  Und Gehaltsunterschiede von 1.000 Euro bei gleicher Arbeit sind eher die Regel, als die Ausnahme – auch in der Versicherungswirtschaft.

 

Verhandlungssgeschick kein Grund für Diskriminierung beim Gehalt

Ein Fallbeispiel: Gabriele Gamroth-Günther, Leiterin einer Kraftfahrtschadenabteilung bei den VGH Versicherungen in Göttingen, kämpft seit mehr als vier Jahren für ein diskriminierungsfreies Gehalt. Auch sie musste feststellen, dass ihr Monatsgehalt 1.000 Euro unter dem Durchschnitt ihrer männlichen Kollegen in vergleichbaren Positionen liegt. Sie ging durch alle Instanzen, erzielte mehrere Teilerfolge – das letzte Wort in der Sache ist allerdings noch nicht gesprochen.

Nun dürfte sie sich vom Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigt fühlen. Mit seinem Urteil vom 16. Februar 2023 (Aktenzeichen: 8 AZR 450/21) entschied das BAG, dass das Verhandlungsgeschick eines Mannes kein Grund sei, seiner Kollegin für gleiche Arbeit weniger Geld zu zahlen.