Berufsunfähigkeit nach Impfschaden Versicherer leisten auch bei Corona-Langzeitfolgen
Es gibt vielfältige gesundheitliche Gründe, warum Menschen ihren Job nicht bis zum Rentenalter ausüben können und berufsunfähig werden. Gegen die meisten dieser Risiken können sich Verbraucher mit entsprechenden Policen finanziell absichern. Diese leistet auch, wenn die Folgen einer Covid-19-Erkrankung beziehungsweise der Impfung hiergegen die Ursache für die mindestens sechsmonatige Berufsunfähigkeit sind.
„Covid-19 ist für Versicherer eine Erkrankung wie jede andere auch“, betont der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer aktuellen Stellungnahme. „Sowohl beim Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen als auch bei der Leistungsprüfung unterliegt Covid-19 damit den üblichen Vorgaben des jeweiligen Versicherers. Diese Vorgaben werden von jedem Versicherer individuell festgelegt.“
Krankheit vollständig ausgeheilt
Branchenweit sei es laut GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen üblich, dass eine Berufsunfähigkeits-Police auch von Corona-Patienten abgeschlossen werden kann. Vorausgesetzt, die Krankheit ist vollständig ausgeheilt und aus ihrer Behandlung ergeben sich keine negativen Gesundheitsfolgen. Dass aber genau hieran der Policen-Abschluss scheitern auch kann, schildert Spiegel Online am Fall der 26-Jährigen Nina.
Hallo, Herr Kaiser!
Sie wendete sich dem Bericht zufolge an einen Versicherungsmakler, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Doch „habe der keinen Anbieter für sie finden können – angeblich wegen ihrer Corona-Infektion“. Deren Spätfolgen hatten bei einer Stichprobe alle Anbieter von Biometrie-Policen in ihren Gesundheitsfragen aufgenommen, berichtet Versicherungsmakler Uwe Wobig in seinem Podcast:
Bei den von ihm angerufenen Gesellschaften werde aber niemand pauschal abgelehnt, sondern jeder Einzelfall geprüft. „Bestehen weiterhin gesundheitliche Einschränkungen, prüfen Versicherer die Notwendigkeit von Risikozuschlägen auf die Prämie oder Ausschlüssen vom Versicherungsschutz“, heißt es hierzu vom GDV. Als konkretes Beispiel führt der Branchenverband eine dauerhafte Lungenschädigung an.
Keine Sonderrolle für Covid-19
Dabei sei es unerheblich, welche Ursache die gesundheitliche Einschränkung hat. „Diesbezüglich hat Covid-19 keine Sonderrolle“, kommentiert GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Das gelte auch für den Impfstatus, zum Beispiel in Bezug auf Grippeimpfungen oder die Grundimmunisierung. Dieser spiele bei der Gesundheitsprüfung in der Regel keine Rolle. „Dies trifft auch auf Impfungen gegen Covid-19 zu.“